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Kirchenasyl: Angeklagte Äbtissin weist Vorwürfe zurück

Eine Äbtissin soll zwei Geflüchteten unerlaubterweise Kirchenasyl gewährt haben. Doch sie besteht darauf: Das war alles abgesprochen.

Die wegen der Gewährung von Kirchenasyl angeklagte Benediktiner-Äbtissin Mechthild Thürmer hat die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Die Äbtissin beruft sich bei den von ihrer Abtei gewährten Kirchenasylen darauf, dass sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Ausländerbehörden und auch die Vertreter der Kirche von Anfang an jeweils über die Beherbergung der Geflüchteten informiert und sich somit an Behördenvorgaben gehalten und nicht strafbar gemacht habe. Das sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag.

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Die Staatsanwaltschaft wirft Thürmer „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ vor, weil sie im Jahr 2018 eine Eritreerin, die nach Italien abgeschoben werden sollte, in ihrer Abtei in Kirchschletten bei Bamberg Kirchenasyl gewährt hatte. Am Freitag hätte sich die 62-Jährige eigentlich vor dem Amtsgericht Bamberg verantworten müssen. Das Gericht aber hatte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit verschoben und die Verschiebung damit begründet, dass gegen Thürmer noch weitere ähnlich gelagerte Vorwürfe erhoben und die Verfahren dann zusammengefasst werden.

Details bekanntgegeben?

Thürmer sagte, ihr werde ein weiterer Fall von Kirchenasyl vorgeworfen. Dabei gehe es um eine Nigerianerin, die aus Angst vor Zwangsehe und Beschneidung nach Bayern geflüchtet sei. Nach Informationen des epd wirft die Staatsanwaltschaft Thürmer außerdem vor, Teile der Ermittlungsakten an die Presse weitergegeben zu haben. Sie selbst bestreitet, Ermittlungsdetails an Journalisten gegeben zu haben. Sie wisse auch nichts von derartigen Ermittlungen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigte dem epd, dass gegen die Äbtissin wegen „zwei tatmehrheitlicher Fälle von Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ ermittelt werde. Zum Vorwurf der Herausgabe von Ermittlungsakten an die Presse äußerte sich der Sprecher aus „ermittlungstaktischen Gründen“ nicht.

Juristen und Befürworter des Kirchenasyls schreiben dem Prozess vor dem Amtsgericht allgemeine Bedeutung zu, da es bisher keine gerichtlichen Grundsatzentscheidungen zur möglichen Strafbarkeit von Kirchenasyl gebe. In der Vergangenheit stellten die Staatsanwaltschaften in Bayern die Verfahren oft „wegen geringer Schuld“ ein – teils ohne Sanktionen, teils gegen Zahlung einer Geldauflage. Zuletzt verhängten sie mehrfach Strafbefehle, die die Beschuldigten akzeptierten. Thürmer hingegen hatte gegen ihren Strafbefehl über 2.500 Euro Einspruch eingelegt.

Quelleepd

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