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Oberlandesgericht: Kirchenasyl rechtlich nicht bindend

Das politisch umstrittene Kirchenasyl bietet nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München keinen rechtlichen Schutz vor einer Abschiebung.

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Das Gericht bestätigte zwar am Donnerstag den Freispruch eines Nigerianers, der im Kirchenasyl auf einen Aufenthaltsstatus in Deutschland hoffte und wegen illegalen Aufenthalts daraufhin angeklagt wurde. Das Kirchenasyl schütze aber grundsätzlich nicht vor einer Abschiebung und „verbietet dem Staat kein Handeln“, betonte der Vorsitzende Richter Rainer Koch. Der Staat könne einen rechtskräftigen Abschiebungsbescheid jederzeit durchsetzen. Wenn er darauf verzichte, sei das eine bewusste und freiwillige Entscheidung der Behörden. Rechtlich gesehen sei das Kirchenasyl nicht relevant.

In Bayern gibt es zum Thema Kirchenasyl zwei Abmachungen: Die eine ist die Zusage von Landesinnenminister Joachim Herrmann aus dem Jahr 2014, dass die bayerische Polizei bei Kirchenasylen „weder kirchliche Räume betreten noch gewaltsam Personen abführen“ werde. Die zweite ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen der evangelischen und der katholischen Kirchenleitung und dem Bamf vom 24. Februar 2015. Sie regelt bis ins Detail die Abläufe bei Kirchenasylen, von der sofortigen Meldung des Schutzsuchenden bei den Behörden über die Einreichung eines Dossiers bis hin zur nochmaligen Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.

Bayerische Landeskirche reagiert gelassen

Die evangelische Landeskirche nahm das Urteil gelassen auf. „Für unsere Beratungstätigkeit ändert sich nichts“, sagte der für Kirchenasyle zuständige Oberkirchenrat Michael Martin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Man werde weiterhin versuchen, Kirchenasyle durch Beratung und andere Lösungswege zu vermeiden. Ziel sei in humanitären Härtefällen nicht, Recht zu brechen, „sondern dem Recht zum Recht zu verhelfen“. Dass Kirchenasyl keinen Rechtstatus habe, sei bereits vor dem Urteil allgemeiner Konsens gewesen. Mit Blick auf die rechtlich unverbindlichen Abmachungen mit der Staatsregierung zeigte sich Martin zuversichtlich: „Ich habe keinen Zweifel an der Zusage des bayerischen Innenministers, dass auch künftig Kirchenasyle nicht mit Polizeigewalt geräumt werden.“

Derzeit bieten 41 evangelische Gemeinden in Bayern 69 Flüchtlingen Kirchenasyl, darunter 16 Kindern.

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