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Kirchengesetz gegen sexuellen Missbrauch beschlossen

Mit einem Präventionsgesetz will die Nordkirche als erste Landeskirche Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Künftig soll sich eine eigene Fachstelle mit der Prävention befassen. Gesetzlich festgelegt ist ein „Abstinenzgebot“: Danach haben kirchliche Mitarbeiter eine „professionelle Balance von Nähe und Distanz“ zu wahren. Einstimmig votierte die Landessynode (Kirchenparlament) am Donnerstag in Lübeck-Travemünde in erster Lesung für das Gesetz. Hamburgs Bischöfin Kirsten Fehrs sprach von einem „Meilenstein“.

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