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Kirchensteuer in der Schweiz: Zürcher Firmen müssen weiter zahlen

Im größten Schweizer Kanton Zürich müssen die Unternehmen weiterhin Kirchensteuer bezahlen. Die Zürcher lehnten eine Volksinitiative zu Abschaffung der Steuerpflicht für Firmen am Sonntag laut Kantonsbehörden mehrheitlich ab.

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Nach Auszählung der meisten Stimmbezirke sprachen sich demnach rund 72 Prozent der Zürcher gegen die Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen aus, dafür stimmten lediglich rund 28 Prozent. Die Jungfreisinnigen, die Nachwuchsorganisation der liberalen FDP, hatten die Initiative lanciert. Sie zielte auf eine Änderung der Kantonsverfassung. Dort ist festgelegt, dass juristische Personen kirchensteuerpflichtig sind.

 Kirchensteuer sollten nur natürliche Personen zahlen, die Kirchenmitglieder sind, argumentieren die Befürworter. Zudem geben sie zu bedenken, nach geltendem Recht müssten auch Firmeninhaber Kirchensteuer zahlen, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören.

 Allerdings ist in einem Kirchengesetz geregelt, dass diese Steuergelder nicht für kultische Zwecke verwendet werden dürfen. Für den Kanton Zürich wird geschätzt, dass die Unternehmen rund 100 Millionen Schweizerfranken (circa 82 Millionen Euro) im Jahr an Kirchensteuer zahlen. Aus den Steuern der juristischen Personen werden gesamtgesellschaftliche Leistungen der Kirchen wie öffentliche Bildungsangebote, praktische Lebenshilfe und kulturelle Veranstaltungen finanziert.

 Die Kantonsregierung, die Handelskammer Zürich und die Kirchen lehnten die Initiative ab. Von den 26 Kantonen der Schweiz haben 20 eine Kirchensteuerpflicht für juristische Personen, die allerdings unterschiedlich ausgestaltet ist. Zuletzt war im Februar ein Vorstoß im Kanton Graubünden gescheitert, diese Steuer abzuschaffen.

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(Quelle: epd)

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