Ob bei der Betreuung internationaler Gäste, im Fahrerservice oder als Helfer an den Infoständen – Menschen, die sich ehrenamtlich für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften engagieren, sind bei der VBG gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für die Helferinnen und Helfer beim 34. Deutschen Evangelischen Kirchentag vom 1. bis 5. Mai 2013 in Hamburg.
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur bei Großveranstaltungen. Versichert sind alle religionsgemeinschaftlichen Tätigkeiten, zum Beispiel in gewählten Gremien der Kirche oder für Einrichtungen einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft. Wichtig ist, dass die Tätigkeit mit dem Einverständnis oder im Auftrag der Kirche ausgeübt wird. "Im Zweifelsfall sollte man beim Pfarrer, dem Kirchenvorstand oder dem Gemeinderat nachfragen", empfiehlt Manuela Gnauck-Stuwe, Ehrenamtsexpertin bei der VBG.
Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, stellt die VBG durch aktives Reha-Management die optimale medizinische Behandlung sicher und sorgt für die berufliche und soziale Rehabilitation. Während der Rehabilitation wird der Lebensunterhalt durch finanzielle Leistungen abgesichert. Bleiben infolge des Unfalls auf Dauer schwere Beeinträchtigungen zurück, zahlt die VBG eine Rente.
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