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Krankenkassen verschieben Entscheidung über Schwangeren-Bluttest

Das höchste Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung hat seinen ursprünglich für Donnerstag geplanten Beschluss darüber verschoben, ob der Bluttest auf Trisomie künftig von den Kassen bezahlt wird. Das teilte eine Sprecherin des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit und bestätigte damit einen Bericht des «RedaktionsNetzwerks Deutschland» (Mittwoch). Mit den Tests kann das Blut einer schwangeren Frau daraufhin untersucht werden, ob das Ungeborene das Down-Syndrom hat.

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Den Beschluss werde der G-BA nun voraussichtlich in seiner Sitzung am 19. September fassen. Grund für die Verzögerung sind den Angaben zufolge die „Vielzahl und komplexen Inhalte der eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen“. Hier gebe es einen „hohen Auswertungsbedarf“.

Entscheidung ist umstritten

Der Bundesausschuss hatte im März unabhängig von der im Bundestag laufenden Debatte vorgeschlagen, dass der Trisomie-Bluttest künftig bei Risikoschwangerschaften von den Kassen bezahlt wird. Die Zulassung des Tests als Kassenleistung ist umstritten. Kritiker, darunter Behindertenverbände, befürchten, dass bei einer Übernahme der Kosten der Test zum Standard würde und Kinder mit einer Trisomie kaum noch geboren würden.

Die Verschiebung der Entscheidung wirkt sich zunächst nicht auf den Zeitplan aus. Der G-BA hat festgelegt, dass der Test erst dann eine Kassenleistung werden soll, wenn auch das Informationsblatt für die werdenden Eltern vorliegt, das im Auftrag des G-BA erarbeitet und das er voraussichtlich nicht vor Herbst 2020 beschließen wird. Außerdem muss das Bundesgesundheitsministerium die G-BA-Beschlüsse durchwinken.

Bluttests an Schwangeren, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Auskunft darüber geben, ob das ungeborene Kind eine Form der Trisomie – beispielsweise das Down-Syndrom – hat, sind seit 2012 zugelassen. Sie müssen von Müttern bislang aber privat bezahlt werden.

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