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Landeskirche in Württemberg: Homo-Paare dürfen grundsätzlich nicht in Pfarrhäusern leben

In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg werden auch in Zukunft homosexuelle Pfarrer grundsätzlich nicht mit ihrem Partner im Pfarrhaus leben dürfen.

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 Alle vier Gesprächskreise in der Landessynode kündigten am Mittwoch in Stuttgart an, diesen Grundsatz nicht anzutasten und lediglich in Einzelfällen schwulen oder lesbischen Paaren das Leben im Pfarrhaus zu eröffnen. Hintergrund der Diskussion ist die geplante Einführung eines bundesweiten Pfarrdienstrechts der Evangelischen Kirche in Deutschland, das gleichgeschlechtliche Paare im Pfarrhaus zulässt.

 Am kritischsten zur gegenwärtigen Regelung äußerte sich der theologisch liberale Gesprächskreis «Offene Kirche». Dessen Synodale Jutta Henrich sprach sich für die kirchliche Segnung homosexueller Paare und die grundsätzliche Öffnung des Pfarrhauses für diese Personengruppe aus. «Schweren Herzens» sei man aber bereit, im Interesse der betroffenen Pfarrer an der bisherigen Einzelfallregelung festzuhalten, sofern sie rechtssicher als Gesetz oder Verordnung festgeschrieben werde.

 Steffen Kern vom theologisch konservativen Gesprächskreis «Lebendige Gemeinde» wies darauf hin, dass die Bibel Homosexualität durchgängig negativ bewerte. Homosexuelle Paare im Pfarrhaus könnten keine kirchlich legitimierte Praxis sein. Kern warb dafür, dass die Kirche auch seelsorgerliche Initiativen für Menschen unterstützt, die ihre homosexuelle Prägung nicht ausleben wollten. So solle die württembergische Organisation «Wüstenstrom» in das Diakonische Werk aufgenommen werden. «Wüstenstrom» wird in der Kirche kontrovers beurteilt, weil die Initiative auch Menschen begleitet, die sich eine Änderung ihrer Homosexualität wünschen.

 Dekan Winfried Dalferth von der als gemäßigt geltenden Gruppierung «Evangelium und Kirche» sagte: «Es geht, wenn es in der Gemeinde geht.» Man stehe voll und ganz hinter dem Leitbild Familie im Pfarrhaus, das werde auch auf Dauer so bleiben. Deshalb könne nur wie bisher im Einzelfall ausgelotet werden, welcher Handlungsspielraum für homophil veranlagte Mitarbeiter bestehe.

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 Markus Munzinger von der sich als Reformbewegung verstehenden «Kirche für morgen» sprach sich ebenfalls für die Einzelfallregelung aus. Diese sei «kein theologischer, sondern ein politischer Kompromiss». Da gelebte Homosexualität von Christen unterschiedlich beurteilt werde, setze man sich für eine Regelung ein, die bei möglichst vielen Menschen in der Kirche Akzeptanz finde.

(Quelle: epd)

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