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Mehr Einnahmen: Einzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird systematisiert

Die Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge soll systematisiert werden, so dass die Kirchen voraussichtlich mit steigenden Steuereinkünften rechnen können.

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Der Bundestag wird sich am Donnerstag mit einer Reihe von steuergesetzlichen Änderungen befassen. Dazu zählt auch die Einführung eines automatisierten Abzugsverfahrens für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge.

 Seit Einführung der Abgeltungssteuer vor zwei Jahren muss jedes Kirchenmitglied entweder sein Kreditinstitut informieren, damit es die Kirchensteuer direkt abführt, oder die entsprechenden Angaben in der Steuererklärung machen. Die Kirchen hatten auf ein automatisiertes Verfahren gedrängt, was sich aber technisch nicht sofort umsetzen ließ.

 «Anders als bisher besteht künftig kein Wahlrecht mehr, ob Kirchensteuerbeträge durch die Kreditinstitute einbehalten werden oder ob die Festsetzung im Veranlagungsverfahren erfolgt», heißt es in dem Gesetzentwurf. Damit werde in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle des Kirchensteueraufkommen «zeitnah erfasst und gesichert».

 Die Kreditinstitute müssen künftig eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern vornehmen, ob für einen Steuerpflichtigen tatsächlich eine Kirchensteuerpflicht besteht. Ist dies der Fall, wird die Kirchensteuer automatisch von den Kapitaleinkünften einbehalten. Da Steuerhinterziehung damit im Grunde unmöglich wird, rechnen die Kirchen mit höheren Steuereinkünften, die dann wieder dem Niveau entsprechen könnten, das vor Einführung der Abgeltungssteuer bestand.

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(Quelle: epd)

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