Die Kruzifixe in den Klassenzimmern einer italienischen Schule stellen keinen Verstoß gegen die Menschenrechte dar. Das entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg am Freitag.
Die Richter revidierten damit ein Urteil, das eine einfache Kammer des Menschenrechtsgerichts Ende 2009 gefällt hatte. Damals hatten die Richter einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit der Schüler und das Erziehungsrecht der Eltern gesehen.
Eine Atheistin aus der Stadt Abano Terme hatte keine Kruzifixe in den Klassenzimmern ihrer beiden Söhne dulden wollen. Sie hatte sich erfolglos durch sämtliche italienischen Instanzen geklagt und war anschließend vor das Straßburger Gericht gezogen. Die italienische Regierung wollte das erste Kammerurteil jedoch nicht hinnehmen und legte Widerspruch ein. Die Entscheidung der Großen Kammer ist endgültig.
(Quelle: epd)