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Missbrauchsskandal: Kölner Weihbischof räumt Versagen ein

Der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp räumt „Versagen und Schuld“ im Umgang mit Missbrauchsfällen ein. Auch andere Bischöfe belastet das heute veröffentlichte Rechtsgutachten schwer.

Schwaderlapp, der mit acht Pflichtverstößen aus seiner Zeit als Generalvikar im Rechtsgutachten des Kölner Strafrechtler Björn Gercke aufgeführt ist, sprach im Anschluss an die Präsentation des Gutachtens von „ernsten Versäumnissen“, die er zu verantworten habe. Die Versäumnisse beträfen „zum einen meine Pflicht, zu kontrollieren und Aufsicht auszuüben“, sagte Schwaderlapp. So sei etwa die Prüfung in seine Verantwortung gefallen, ob Missbrauchsfälle der Ordnung entsprechend nach Rom gemeldet wurden. „Tiefer noch beschämt mich, zu wenig beachtet zu haben, wie verletzte Menschen empfinden, was sie brauchen und wie ihnen die Kirche begegnen muss. Das ist ein Versagen als Seelsorger und als Mensch.“

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Da er nicht Richter in eigener Sache sein könne, habe er Papst Franziskus um sein Urteil gebeten, erklärte der Geistliche. Bereits im Vorfeld habe er den Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki über diesen Schritt informiert und ihn gebeten, „mich vom heutigen Tag an bis zu einer Entscheidung aus Rom von meinen bischöflichen Aufgaben freizustellen“. Schwaderlapp war bislang Domkapitular und Weihbischof im Erzbistum Köln. Von 2004 bis 2012 war er Generalvikar.

Der Strafrechtler Björn Gercke
Der Strafrechtler Björn Gercke (Bild) hat das Rechtsgutachten zu Missbrauchsfällen im Erzbistum Koeln vorgelegt. Es belastet mehrere Bischöfe schwer. (epd-Bild / AFP / Ina Fassbender)

„Systembedingte Vertuschung“

Der Kölner Rechtsanwalt Björn Gercke hatte am Donnerstag sein Gutachten über den Umgang der Bistumsleitung mit Missbrauchsfällen aus den Jahren 1975 bis 2018 vorgestellt. Darin kommen die Gutachter auf 75 Rechtsverstöße im Zusammenhang mit 24 Aktenvorgängen. Insgesamt hatte die Kanzlei Gercke Wollschläger 236 Aktenvorgänge untersucht. Laut Gercke sei zwar keine „systematischen Vertuschung“ erkennbar gewesen, aber es habe eine „systembedingte Vertuschung“ von Missbrauchsfällen im Erzbistum gegeben. Gercke sprach von „chaotischen Zuständen“ in der Aktenführung.

Erzbischof Woelki hat seine Pflichten nach den Erkenntnissen der Gutachter nicht verletzt. Dagegen soll sein Amtsvorgänger, der verstorbene Kardinal Joachim Meisner, 24 Mal seine Pflicht verletzt haben: sechs Verstöße gegen die Aufklärungspflicht, ein Verstoß gegen die Verhinderungspflicht und fünf Verstöße im Bereich der Opferfürsorge. Pflichtverletzungen habe sich auch der heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße zuschulden kommen lassen.

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Woelki hatte massiv in der Kritik gestanden, weil er ein erstes Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl nicht veröffentlicht hatte. Der Erzbischof erklärte am Donnerstag, er habe diesen Tag herbeigesehnt und zugleich gefürchtet, „wie nichts anderes“. Gercke sagte: „Uns wäre es ein leichtes gewesen, Kardinal Woelki zum Schafott zu führen, aber die Aktenlage und auch die Befragung haben das nun mal nicht hergegeben.“

Fakten zum Missbrauchsgutachten:

* AUFTRAG: Das Erzbistum Köln hatte den Kölner Strafrechtler Björn Gercke und dessen Kanzlei am 26. Oktober 2020 mit der Untersuchung beauftragt, ob es im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und Schutzbefohlener in der Bistumsspitze zu Fehlern gekommen ist. Das Gutachten umfasst die Jahre 1975 bis 2018.

Teilweise reichen die Missbrauchsfälle aber auch bis in die frühe Nachkriegszeit zurück. Rund 800 Seiten stark ist das Dokument, das Gercke am Donnerstag an Woelki und den Kölner Betroffenenrat übergab.

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* QUELLEN: Das Gutachten stützt sich vor allem auf Akten, Protokolle und Befragungen. Die Gutachter hatten Einsicht in 236 sogenannte Interventionsakten, die erst angelegt wurden, nachdem die Interventionsstelle des Erzbistum im Jahr 2015 ihre Arbeit aufnahm.

Die Rechtsanwälte lasen fallbezogene Personalakten, Sitzungsprotokolle und die Unterlagen der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl aus München, die zunächst mit einem Gutachten beauftragt worden war. Zudem wurden zehn noch lebende Personen befragt, darunter Erzbischof Woelki und der Hamburger Erzbischof Stefan Heße zu seiner Zeit als Kölner Generalvikar und Leiter der Hauptabteilung Seelsorge/Personal.

Nicht befragt wurden Betroffene und Beschuldigte. Die Arbeit der Gutachter wurde dadurch erschwert, dass es im Untersuchungszeitraum mindestens zwei Aktenvernichtungen gegeben hat, die dem kanonischen Recht entsprechen. Außerdem waren viele Akten unvollständig, bemängelte Gercke.

* PFLICHTVERSTÖSSE: Zur besseren Einordnung haben die Gutachter fünf Kategorien gebildet, um die Pflichtverstöße zu beschreiben.

Untersucht wurden Verstöße gegen Aufklärungspflichten, wie die Pflicht, einem Verdacht nachzugehen, Anzeige- und Informationspflichten, die Pflicht zur Sanktionierung, zur Verhinderung weiterer Taten und zur Opferfürsorge. Von den 236 Aktenvorgängen weisen 24 mindestens einen eindeutigen Pflichtverstoß auf, in weiteren 104 sind sie nicht sicher zu rekonstruieren. Bei 108 Vorgängen war die Bearbeitung von Missbrauchsfällen laut erkennbarer Aktenlage nicht zu beanstanden. Insgesamt wurden 75 Pflichtverletzungen gezählt, die von acht Personen begangen wurden.

* VERANTWORTLICHE: Für den Untersuchungszeitraum wurde das Verhalten einzelner Bischöfe, Generalvikare und weiterer Verantwortlicher geprüft. Pflichtverstöße stellten die Gutachter bei dem ehemaligen Erzbischof Joseph Höffner, dem ehemaligen Erzbischof Joachim Meisner, dem ehemaligen Generalvikar Norbert Feldhoff, dem ehemaligen Generalvikar und heutigen Weihbischof Dominik Schwaderlapp, dem ehemaligen Generalvikar, Diözesanadministrator und Leiter der Hauptabteilung Seelsorge/Personal, Stefan Heße, und dem Offizial Günter Assenmacher fest. Der derzeitige Kölner Erzbischof Woelki soll seine Pflichten im Umgang mit Missbrauchsfällen in keinem Fall verletzt haben.

* BESCHULDIGTE: Die Gutachter fanden Hinweise auf insgesamt 243 Beschuldigte und mögliche Missbrauchstäter. Nach der Auswertung und Aussortierung von Fällen, die weder Kinder noch erwachsene Schutzbefohlene betrafen, ergaben sich Hinweise auf 202 Beschuldigte im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch. Unter den Beschuldigten sind 127 Kleriker. Diese machen 63 Prozent aller beschuldigten Missbrauchstäter aus, weitere 33 Prozent sind Laien.

* BETROFFENE: Die Akten ergeben Hinweise auf insgesamt 386 Betroffene, 314 Betroffene konnten nach weiterer Auswertung als Opfer sexuellen Missbrauchs identifiziert werden. Die Betroffenen waren zum Tatzeitpunkt mehrheitlich jünger als 14 Jahre und männlich. Ein Viertel der Taten fand im privaten Bereich statt, die mit Abstand meisten Betroffenen befanden sich aber in einem Betreuungsverhältnis zu den Tätern.

* TATEN: Das Gutachten macht auch Angaben zu den einzelnen Missbrauchsfällen und Beschuldigten. In 100 Fällen (31,8 Prozent) kam es zu sexuellem Missbrauch, weitere 48 Fälle (15,3 Prozent) betreffen schweren sexuellen Missbrauch, in 53 Fällen kam es zu Verletzungen des körperlichen Nähe- und Distanzverhältnisses (16,9 Prozent). In 112 von 314 Fällen wurde ein Missbrauchsgeschehen beschrieben, das sich vor 1975 ereignet haben soll.

* BEKANNTWERDEN: Der größte Teil der Verdachtsfälle (229 von 314) wurde erst nach dem 1. Januar 2010 bekannt, nachdem in Deutschland der Missbrauchsskandal am Berliner Canisiuskolleg offengelegt wurde. Die Untersuchung zeigt, dass ein großer Teil der erfassten Verdachtsfälle (135) dem Erzbistum erst mehr als 20 Jahre nach dem Vorfall angezeigt wurde.

 

Quelleepd

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