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Mit großer Mehrheit: Nordkirche beschließt Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

In der evangelischen Nordkirche können gleichgeschlechtliche Paare künftig in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage der Kirchenleitung hat die Landessynode in Lübeck-Travemünde mit großer Mehrheit beschlossen.

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Der von der Synode beschlossene Entwurf der Kirchenleitung sieht eine Segnung von Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften als kirchliche Amtshandlung im Gottesdienst vor, die auch ins Kirchenbuch eingetrage wird. Wenn ein Pastor eine Segnung ablehnt, soll er dies mit dem Kirchengemeinderat beraten und dann den zuständigen Propst des Kirchenkreises informieren. Dieser soll dann für die gottesdienstliche Feier sorgen. Der Gesetzentwurf wurde bei nur drei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen angenommen. Die neue Regelung wird voraussichtlich Anfang November in Kraft treten.

Landesbischof Gerhard Ulrich (Foto: © Sönke Dwenger / Nordkirche)

Landesbischof Gerhard Ulrich verwies in der Debatte darauf, dass mit der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften keine Entwertung der Ehe verbunden sei. „Eine Amtshandlung – auch die Trauung – segnet nicht die Lebensform. Sondern: In ihr werden Menschen gesegnet, die sich miteinander auf den Weg machen“, sagte Ulrich. Dies sei ein riesiger, nicht nur theologischer Unterschied. „Wir sind und bleiben überzeugt von der Prägekraft der Ehe, wie die Bibel von ihr spricht – eine Prägekraft auch für andere Lebensformen im Blick auf Treue, Verantwortung und Verbindlichkeit.“ Mit der Neuregelung folge man nicht dem Zeitgeist. „Es sind Impulse des Evangeliums selbst, die dazu führen, dass wir unsere Auslegung und unser Verständnis des Evangeliums immer wieder kritisch überprüfen und diskutieren“, so der Bischof.

Kritik: „Was die Bibel Sünde nennt, kann die Kirche nicht segnen“

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Im Vorfeld der Synode hatten theologisch konservative Gruppierungen Kritik an der möglichen Neuregelung geübt, darunter die „Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in der Nordkirche“. Deren Vorsitzender, der Hamburger Pastor Ulrich Rüß, hatte in einem Offenen Brief an die Synodalen geschrieben: „Was die Bibel Sünde nennt, kann die Kirche nicht segnen“. Der frühere Bischof und Theologieprofessor Ulrich Wilckens sprach laut „Hamburger Abendblatt“ von „gravierenden Verstößen gegen elementare Wahrheiten der Heiligen Schrift und damit auch des Bekenntnisses der Kirchen.“

Die Nordkirche mit ihren 2,1 Millionen Mitgliedern ist die fünfte Landeskirche in Deutschland, in der gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst getraut werden können. Entsprechende Beschlüsse gibt es bereits in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der rheinischen Kirche und der Evangelischen Kirche in Baden.

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