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Mögliche Lockerung: Katholische Kirche will Arbeitsrecht ändern

Die katholische Kirche erhält ein neues Arbeitsrecht. Die Bischöfe beschlossen am Montag in Würzburg Änderungen an der kirchlichen Grundordnung, wie der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst sagte.

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Einzelheiten zu den geplanten Reformen wollte er nicht nennen. Die Bischöfe hätten so lange Stillschweigen vereinbart, "bis die letzten Details der komplexen Materie eingearbeitet sind". "Das Dokument wird in den nächsten Tagen veröffentlicht", sagte Kopp.

Die Bischöfe beraten schon seit mehreren Jahren über Änderungen am kirchlichen Arbeitsrecht. Besonders strittig ist dabei, wie Verstöße gegen Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber zu ahnden sind. So können nach dem geltenden Arbeitsrecht ein Kirchenaustritt oder eine Wiederheirat nach einer Scheidung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung nach sich ziehen. Innerkirchliche Kritiker fordern Lockerungen. Außerdem muss die Kirche über die Zulassung von Gewerkschaften in ihren Einrichtungen entscheiden.

Die katholische Kirche ist mit rund 650.000 hauptamtlichen Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Etwa 500.000 von ihnen sind bei Unternehmen der Caritas beschäftigt, also in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und sozialen Beratungsdiensten.

(Quelle: epd)

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