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Homosexualität: Kabinett beschließt Therapieverbot

Das Bundeskabinett hat das Verbot von sogenannten Konversionstherapien beschlossen, wie die Tagesschau mitteilt. Künftig sollen Therapien, welche die sexuelle Orientierung Homosexueller ändern sollen, bei Minderjährigen verboten sein. Nach Angaben des Senders hatte Gesundheitsminister Jens Spahn den Gesetzesentwurf vorab noch einmal verschärft. Bisher gab es eine Ausnahmeregelung für 16- bis 18-Jährige, die der Minister mittlerweile streichen ließ. „Diese angebliche Therapie ist viel zu gefährlich für Leib und Seele, als dass man Graubereiche zulassen dürfte“, zitiert die Tagesschau Spahn. Auch bei Volljährigen wird zukünftig die öffentliche Reklame, das Anbieten und das Vermitteln der Therapien verboten.

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Mit bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe müssen Menschen rechnen, die homosexuelle oder transidentitäre Personen demnächst einer Konversionstherapie unterziehen wollen. Die Bewerbung solcher Therapien kann mit 30.000 Euro Strafe geahndet werden. Nun muss das Gesetz noch vom Bundestag beschlossen werden. Voraussichtlich tritt es Mitte 2020 inkraft.

Vor wenigen Wochen hatte die Deutsche Evangelische Allianz noch Nachbesserungen beim Gesetz gefordert. So seien manche Begriffe unklar definiert.

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