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Neue Gesetze: Bundesrat stimmt Regelungen gegen Zwangs- und Scheinehen zu

Der Bundesrat hat einem umfassenden Gesetzespaket zum Aufenthaltsrecht zugestimmt.

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 Trotz einzelner Bedenken machte die Länderkammer am Freitag in Berlin den Weg frei für eine striktere Bekämpfung von Zwangs- und Scheinehen sowie für ein Bleiberecht für ausländische Jugendliche.

 Geduldete Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr erhalten unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Eltern ein eigenständiges Bleiberecht, wenn sie mindestens sechs Jahre lang erfolgreich die Schule besucht oder einen Schul- bzw. Berufsabschluss erworben haben. Das Gesetz geht auf einen Vorschlag der Länder zurück.

 Um Zwangsehen stärker als Unrecht zu ächten, wird die Anstiftung zur Zwangsheirat ein eigener Straftatbestand. Frauen, die im Ausland zwangsverheiratet werden, erhalten ein zehn Jahre geltendes Rückkehrrecht nach Deutschland. Zugleich wird die Ehebestandszeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht eines ausländischen Ehepartners von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt. Diese Vorschrift kritisierte der Bundesrat.

 Daneben ist im Gesetz die Verpflichtung für die Ausländer- und Sozialbehörden enthalten, nach einem Jahr prüfen, ob ein Zuwanderer den Integrationskurs besucht, zu dem er verpflichtet ist. Solange er ihn nicht erfolgreich abschließt, wird seine Aufenthaltserlaubnis nur jeweils um ein Jahr verlängert. Bisher gab es einen Spielraum von bis zu drei Jahren.

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 Asylbewerber und geduldete Ausländer sollen zudem mehr Bewegungsfreiheit erhalten, um ihnen die Aufnahme einer Arbeit, eines Studiums oder den Schulbesuch zu erleichtern.

(Quelle: epd)

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