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NRW: Oberverwaltungsgericht kritisiert Sonntagsöffnungen im Advent

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einer Pressemitteilung Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von der Landesregierung genehmigten Sonntagsöffnungen in der Adventszeit geäußert. Auf Antrag der Gesellschaft ver.di setzte es einige Ladenöffnungsfreigaben in Gütersloh außer Kraft und wies unter anderem auf den „offenen Normwiderspruch“ zur Rege­lung von Öffnungszeiten im nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetz hin. Der Senat berief sich außerdem auf die eindeutige Rechtsprechung des Bundes­verfassungsgerichts zu einer alle Adventssonntage betreffenden Freigabere­gelung.

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Mit der Coronaschutzverordnung vom 30. September 2020 waren zwecks Vermeidung von Infektionsgefahren für alle vier Adventssonntage sowie den 3. Januar 2021 geregelte Sonderöffnungszeiten für den Einzelhandel angesetzt worden. So solle der Kundenandrang reguliert und das Einkaufsgeschehen entzerrt werden. (LD)

 

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