- Werbung -

Oberlandesgericht Köln: Bußgeld für christliche Schulverweigerer rechtens

Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken, müssen in Nordhrein-Westfalen ein Bußgeld zahlen. Mit seiner am Mittwoch veröffentlichen Entscheidung gab das Oberlandesgericht Köln dem zuständigen Kreisschulamt Recht, das nach erfolglosen Gesprächen mit den Eltern den Bußgeldbescheid verhängt hatte.

- Werbung -

Die Richter bestätigten damit ein vorinstanzliches Urteil und wiesen einen Antrag der Eltern auf Rechtsbeschwerde ab.

 Nach Angaben des Gerichts waren die im Großraum Bonn wohnenden Eltern im Sommer 2010 vom Kreisschulamt mehrfach vergeblich aufgefordert worden, ihren damals zehnjährigen Sohn und die acht Jahre alte Tochter zur städtischen Grundschule anzumelden. Als die Kinder auch nach mehrfacher Mahnung und einem Gespräch mit dem Vater über das Schulkonzept nicht zum Unterricht erschienen, verhängte der Kreis ein Bußgeld in Höhe von jeweils 150 Euro.

 Hiergegen wandten sich die Betroffenen, die in der im NRW-Schulgesetz verankerten Schulpflicht einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates, die Grundrechte der Eltern und gegen die Menschenrechte sahen. Der Schulunterricht sei "neomarxistisch" angelegt und ziele darauf ab, die Eltern-Kind-Beziehung zu zerstören und christliche Werte aus der Gesellschaft zu entfernen. Die Schule betreibe die Erziehung der Kinder zur Schamlosigkeit, trainiere sie in der Gossensprache und wolle die gottgegeben unterschiedlichen Wesensmerkmale von Mann und Frau verwischen.

 Das zuständige Amtsgericht konnte keinen Rechtsverstoß des Schulamtes erkennen. Der Staat, dessen Aufsicht das Schulwesen unterstehe, dürfe unabhängig von den Vorstellungen der Eltern auch eigene Erziehungsziele verfolgen, erläuterten die Richter. Den Eltern bleibe es unbenommen, im außerschulischen Bereich durch eigene erzieherische Maßnahmen ihrer Meinung nach bestehende Mängel der schulischen Erziehung auszugleichen. Dieser Auffassung schloss sich auch das Oberlandesgericht an. Die beiden betroffenen Kinder besuchen nach Angaben des Gerichts inzwischen eine Realschule.

- Werbung -

(Quelle: epd)

Konnten wir dich inspirieren?

Jesus.de ist gemeinnützig und spendenfinanziert – christlicher, positiver Journalismus für Menschen, die aus dem Glauben leben wollen. Magst du uns helfen, das Angebot finanziell mitzutragen?

NEWSLETTER

BLICKPUNKT - unser Tagesrückblick
täglich von Mo. bis Fr.

Wie wir Deine persönlichen Daten schützen, erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.
Abmeldung im NL selbst oder per Mail an info@jesus.de

Zuletzt veröffentlicht