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Oberverwaltungsgericht: Kein Sonderurlaub für Kongresse der Zeugen Jehovas

Beamte haben nach einer Entscheidung des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts in Koblenz keinen Anspruch auf Sonderurlaub, um einen Bezirkskongress der Zeugen Jehovas zu besuchen.

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Anders als evangelische oder katholische Kirchentage hätten die Massentreffen der Zeugen Jehovas keine «besondere gesellschaftliche Bedeutung», urteilten die Richter am Freitag. Das Oberverwaltungsgericht revidierte damit eine Entscheidung der ersten Instanz. (AZ: 10 A 10042/09.OVG)

  Die Bezirkskongresse der Zeugen Jehovas verfolgten ausschließlich das Ziel, den individuellen Glauben zu festigen und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder zu stärken. Im Gegensatz dazu seien politische und gesellschaftliche Fragestellungen wesentlicher Bestandteil von Kirchentagen, die zudem zu einem wesentlichen Teil nicht von den Amtskirchen, sondern von Laienbewegungen vorbereitet würden.

  Der Anwalt des Beamten, Armin Pikl, kündigte an, er werde voraussichtlich Revision gegen das Urteil einlegen. «Die Funktion der Kirchentage für die Kirchen wurde unserer Ansicht nach vom Gericht falsch eingeschätzt», sagte der Jurist auf epd-Nachfrage. Er sei zuversichtlich, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung zugunsten seines Mandaten zu erreichen.

  Auf ihren Bezirkskongressen, die oft in großen Stadien stattfinden, werden die Besucher in die Lehre der Zeugen Jehovas eingeführt. Bei den Treffen mit oft mehreren Zehntausend Teilnehmern würden auch Neumitglieder getauft und neue Literatur vorgestellt, die die Zeugen Jehovas anschließend verbreiten sollen, sagte der Sektenbeauftragte des Bistums Mainz, Eckhard Türk.

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  In Deutschland haben die Zeugen Jehovas nach eigenen Angaben rund 160.000 Anhänger. Im Mittelpunkt der Lehre der Gemeinschaft, die Ende des 19. Jahrhunderts entstand, steht die Erwartung der baldigen Wiederkunft Jesu Christi, des Weltgerichts und der endzeitlichen Herrschaft von Gott («Jehova»).

(Quelle: epd)

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