- Werbung -

Offen homosexuell: Kardinal Meisner entzieht katholischem Theologen Lehrerlaubnis

Der offen homosexuelle katholische Theologe und Autor David Berger darf keinen Religionsunterricht mehr erteilen.

- Werbung -

 Der Kölner Kardinal Joachim Meisner habe ihm am 2. Mai die kirchliche Lehrerlaubnis (Missio canonica) für das Schulfach katholische Religionslehre entzogen, teilte das Bistum Köln am Donnerstag mit. Der 42-Jährige war als Religionslehrer an einer öffentlichen Schule in der Erzdiözese Köln tätig.

 Berger hatte vor einem Jahr mit seiner Kritik am Umgang der katholischen Kirche mit Homosexuellen für Aufsehen gesorgt. Er ist Autor des Buches «Der heilige Schein – Als schwuler Theologe in der katholischen Kirche». Berger war von der päpstlichen Thomas-Akademie in Rom der Status als Gastprofessor aberkannt worden. Seine Amt als Herausgeber der konservativ-katholischen Zeitschrift «Theologisches» legte er nieder.

 Wie die «Frankfurter Rundschau» (Freitagsausgabe) berichtete, verwendet Meisner die Begriffe «Homosexualität» oder «schwul» an keiner Stelle in seinem Dekret. Berger äußerte sich enttäuscht. Der Kardinal habe ihm keine Gelegenheit gegeben, zu den gegen ihn gerichteten «pauschalen Vorwürfen» persönlich Stellung zu nehmen, sagte Berger der Zeitung. Dagegen heißt es in der Stellungnahme des Bistums, in dem kirchenrechtlich ordnungsgemäßen Verfahren habe der Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

 Kardinal Meisner habe sich zu diesem Schritt gezwungen gesehen, weil Berger «durch seine Veröffentlichungen und Äußerungen in den Medien selbst den unwidersprochenen Anschein gesetzt hat, in Lehre und Lebensführung mit den moralischen und gesetzlichen Normen der Kirche nicht übereinzustimmen», heißt es. Damit habe er das «für den Verkündigungsauftrag unverzichtbare Vertrauen des Bischofs zerstört und kann nicht mehr glaubwürdig im Auftrag der Kirche katholischen Religionsunterricht erteilen».

- Werbung -

 Die Verleihung der Missio canonica ist gemäß Kirchenrecht Sache des Ortsbischofs für seine Diözese, teilt das Bistum weiter mit. Bei ihrem Entzug verliert der Betroffene die Berechtigung, im Namen der Kirche und des Ortsbischofs die Lehre der Kirche zu ver-künden, zum Beispiel durch die Erteilung von Religionsunterricht.

(Quelle: epd)

Konnten wir dich inspirieren?

Jesus.de ist gemeinnützig und spendenfinanziert – christlicher, positiver Journalismus für Menschen, die aus dem Glauben leben wollen. Magst du uns helfen, das Angebot finanziell mitzutragen?

NEWSLETTER

BLICKPUNKT - unser Tagesrückblick
täglich von Mo. bis Fr.

Wie wir Deine persönlichen Daten schützen, erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.
Abmeldung im NL selbst oder per Mail an info@jesus.de

Zuletzt veröffentlicht