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„Offene Fragen beantworten“: Kirchen geben Orientierungshilfe zu Sterbehilfe-Urteil

Die katholische und die evangelische Kirche in Württemberg haben eine Orientierungshilfe zum Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht. Sie wollen darin Antworten auf offene Fragen geben.

Das gemeinsam erarbeitete Papier soll Seelsorgern Unterstützung geben, wie sie in ihrer täglichen Arbeit mit dem nun eingeräumten Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umgehen können. „Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, zum schwierigen Thema der Sterbehilfe diese ökumenische Orientierungshilfe zur Verfügung stellen zu können“, sagt Domkapitular Heinz Detlef Stäps, Leiter der Hauptabteilung für Glaubensfragen und Ökumene im Bischöflichen Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart. „Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben uns mit ihrem Urteil offene Fragen hinterlassen, auf die wir in unserer Orientierungshilfe Antworten geben“, ergänzt Oberkirchenrat Ulrich Heckel, Leiter des Dezernats Theologie und weltweite Kirche bei der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

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Warnung vor einer „Ökonomisierung des Sterbens“

Das Urteil gewichte die Autonomie als Ausdruck der Menschenwürde stärker als den Schutz des Lebens, heißt es seitens der Kirchen. Auf diese Weise würde eine größere Nähe zur aktiven Sterbehilfe hergestellt. Beide Kirchen befürworten die Absicht des Urteils, menschliche Freiheitspotenziale zu stärken, warnen aber vor der Verweigerung wirklicher Hilfe dahinter. Deshalb müsse konkret festgelegt werden, wie mit dieser Freiheit umgegangen werde und wo ihre Grenzen läge. Sonst bestehe die massive Gefahr, dass der Paradigmenwechsel in eine „Ökonomisierung des Sterbens“ münde.

„Uns als Seelsorgern muss es deshalb darum gehen, die Sorge um den Menschen umfassend zu stärken“, sagt Oberkirchenrat Heckel. So sei es auch wichtig, die Möglichkeit in den Blick zu nehmen, von einem assistierten Suizid abzusehen und darauf zu achten, dass derart organisierte Angebote sich nicht zur Norm entwickelten.

Palliativmedizin stärken

Aufgabe der christlichen Kirchen sei es, die Kompetenz der Expertinnen und Experten aus Caritas und Diakonie, aus der Palliativ- und Hospizarbeit einzubringen sowie diese in ihrer Beratungs- und Bildungsarbeit zu unterstützen. „Wir beobachten zudem einen engen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit des Sterbewunsches und der Qualität der Palliativmedizin – umso besser diese ist, umso geringer ist dieser Wunsch“, sagt Stäps. Deshalb müsse die Palliativmedizin gestärkt und ausgebaut werden. Gemeinsam mit Oberkirchenrat Heckel äußert er die Befürchtung, dass Menschen so einsam seien oder unter einem derart großen wirtschaftlichen Druck stehen könnten, dass sie sich nicht für ein Weiterleben entscheiden könnten. „Diesem Denken stellen sich die evangelische und die katholische Kirche in Württemberg eindeutig entgegen“, erklärt Oberkirchenrat Heckel. „Deshalb müssen wir die Fürsorge fördern. Schließlich bildet sie die Grundlage für eine selbstbestimmte Entscheidung“, ergänzt Domkapitular Stäps.

Das Urteil fordere den Gesetzgeber auf, die Suizidhilfe zu regulieren. „Wir unterstützen hierbei den Weg, der auf finanziellen Gewinn angelegte Angebote zum assistierten Suizid unmöglich macht“, so die Vertreter der beiden Kirchen.

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Links: Sterbehilfe: Kirchen geben Orientierung (Pressemitteilung)

Orientierungspapier zum Paradigmenwechsel im Sterbehilfe‐Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Download)


Falls ihr selbst in einer verzweifelten Situation seid, sprecht mit Freunden und Familie darüber. Hilfe bietet auch die Telefonseelsorge.Sie ist rund um die Uhr anonym und kostenlos erreichbar: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222. Auch die Beratung über E-Mail ist möglich. Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

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