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Organspende aus Nächstenliebe

Ausgehend von der diskutierten Widerspruchslösung zeigt Markus Iff einen ethisch verantwortbaren Weg für die Entscheidung zur Organspende. Er beleuchtet dabei den Hirntod kritisch, hebt den Willen des Betroffenen hervor und landet bei der Nächstenliebe.

Von Dr. Markus Iff

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Der Vorschlag, bei der Organspende eine sogenannte Widerspruchslösung einzuführen, die es beispielsweise in Österreich gibt, hat die Diskussionen zur rechtlichen Regelung und zur ethischen Bewertung der Organspende neu entfacht. Demnach würde zunächst jeder als Organspender gelten – es sei denn, er selbst oder Angehörige widersprechen. Derzeit ist eine Entnahme nur möglich, wenn eine schriftliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten weder zugestimmt noch widersprochen, dürfen bei der derzeitigen Zustimmungsregelung aber Angehörige der Organentnahme zustimmen.
Hintergrund des Vorschlags ist, dass Deutschland nahezu das Schlusslicht bei den Organspendezahlen im Vergleich der europäischen Länder bildet. Das hängt ohne Zweifel mit den Skandalen aus der Vergangenheit zusammen, als es wiederholt zu Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Patientendaten bei der Vergabe von Spenderorganen an mehreren deutschen Universitätskliniken gekommen ist. Aber auch die kritischen und strittigen Fragen zur Hirntoddefinition und zur ethischen Bewertung der Organspende haben dazu beigetragen, dass die Zahl der gespendeten Organe in unserem Land dramatisch zurückgegangen ist.

Hirntod und ausdrückliche Zustimmung

Die gegenwärtige Diskussion um den Hirntod als Voraussetzung für die Explantation lebenswichtiger Organe ist vielschichtig. Sie kann im Rahmen dieses Artikels nur im Blick auf die Kernfragen bedacht werden. Der Tod des Menschen ist ein komplexes Geschehen, das sich in naturwissenschaftlicher, philosophischer und theologischer Perspektive unterschiedlich darstellt. Es ist hilfreich, begrifflich und sachlich zwischen Definitionen des Todes, Kriterien des Todeseintritts und Methoden der Todesfeststellung zu unterscheiden. Erforderlich ist, sich gewissenhaft und verantwortungsvoll über den Zeitpunkt zu verständigen, von dem an die Entnahme lebenswichtiger Organe rechtlich und ethisch nicht mehr als Körperverletzung und Tötung angesehen wird (sog. Dead Donor Rule). Strittig ist, inwieweit der Hirntod, verstanden als der irreversible und vollständige Ausfall aller Gehirnfunktionen, ein ausreichendes Kriterium für die Zulässigkeit zur Entnahme lebenswichtiger Organe sein kann.

„Eine Organspende ist – wie der Name sagt – als freiwilliger personaler Akt, der weder erzwungen noch erwartet werden kann, eine „Spende“.“

Die Befürworter des Hirntodkriteriums weisen darauf hin, dass mit dem Organtod des Gehirns nicht nur die für jedes personale menschliche Leben charakteristischen kognitiven Vollzüge unwiderruflich erloschen, sondern auch alle für das eigenständige körperliche Leben erforderlichen Steuerungs- und Integrationsprozesse endgültig zusammengebrochen sind. Der Begriff des „Hirntodes“ wird dabei stets im Sinne des sog. Ganzhirntodes, d. h. des unwiderruflichen Funktionsverlustes von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm, verstanden und vom „Tod aller Teile des Körpers“ abgegrenzt.
Es gibt eine Reihe medizinischer Phänomene, die von Kritikern des Hirntod-Kriteriums dafür angeführt werden, dass sich hirntote Menschen zwar in einem unwiderruflichen Sterbeprozess befinden, diesen Prozess aber noch nicht bis zum Ende durchlaufen haben und daher auch noch nicht objektiv für tot erachtet werden können. Trifft dies zu, würden die Organe noch lebenden Menschen entnommen und der endgültige Tod träte erst während der Explantation ein. Auch wenn das Hirntod-Kriterium – sofern es sorgfältig und gewissenhaft angewendet wird – nach jetzigem Stand der Wissenschaft das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen darstellt, muss für die Explantation lebenswichtiger Organe die höchstmögliche Hürde vorgesehen werden. Daher kann nur der ausdrücklich geäußerte Wille des Betroffenen legitimierend sein.

Organspende als freiwillige Entscheidung

Eine Organspende ist – wie der Name sagt – als freiwilliger personaler Akt, der weder erzwungen noch erwartet werden kann, eine „Spende“. Sie ist eine Handlung, die ethisch möglich und wegen ihrer altruistischen Motivation besonders zu würdigen ist, aber sie kann nicht geboten werden. Die Organe sind mit der körperlichen Existenz und der individuellen Biografie eines Menschen derart eng verbunden, dass auch nach Feststellung des Hirntodes nicht der Eindruck entstehen darf, dass es sich bei Geweben und Organen des Verstorbenen um frei verfügbare Ressourcen handelt, auf die Dritte unbeschränkt zugreifen dürfen.
Der in der modernen Medizinethik zu Recht stark betonte Wert der Patientenautonomie und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht des Patienten sollte auch im Fall der postmortalen Spende lebenswichtiger Organe als entscheidend berücksichtigt werden.

„Auferstehung von den Toten bedeutet eine neue, durch den Geist Gottes verwandelte Leiblichkeit.“

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Eine schriftlich dokumentierte mentierte individuelle Willensbestimmung des Spenders ermöglicht zudem die größte Handlungssicherheit für alle Beteiligten (Patienten, Ärzte, Angehörige) und sollte daher als Normalfall angestrebt werden. Aufgabe des Staates und der Regierung ist es, eine Regelung zu finden, die viele Menschen zur freiwilligen Spende lebenswichtiger Organe motiviert, sie umfassend und vollständig über das Geschehen aufklärt, einen pietätvollen Umgang mit dem Leichnam des Organspenders gewährleistet und einen sensiblen Umgang mit den Angehörigen des Verstorbenen vorsieht.

Auferstehung als Entscheidungshorizont

Aus Sicht des christlichen Glaubens steht die Frage nach der Organspende im Horizont des Glaubens an Gott als den Schöpfer, Erlöser und Vollender des Lebens. Der Glaube besteht im dankbaren Bekenntnis, dass der dreieine Gott uns das Leben geschenkt hat, und in der vertrauenden Gewissheit, dass Glaubende im Tod nicht von der Liebe Gottes getrennt werden können (vgl. Römer 8,38f) und von Gott zur ewigen Gemeinschaft mit sich auferweckt werden. Die Auferstehung Jesu Christi ist das sichere Fundament dafür (vgl. Römer 8,11; 1. Korinther 15,12-22). Auferstehung von den Toten bedeutet eine neue, durch den Geist Gottes verwandelte Leiblichkeit. Diese zukünftige Wirklichkeit ist nicht als Fortsetzung unseres irdischen Körpers vorzustellen, sondern überführt die irdische Körperlichkeit in eine neue Dimension, wobei es eine wesenhafte – aber nicht stoffliche – Identität des Leibes (vgl. 1. Korinther 15,53) geben wird.

Organspende aus Nächstenliebe

Für die Haltung gegenüber der Organspende und der Transplantationsmedizin ergibt sich daraus, dass die Organspende eine Möglichkeit darstellt, wie jemand das Geschenk des Lebens und die erfahrene Zuwendung Gottes anderen weiterschenkt. Organspende kann für Christen ein Weg der Nächstenliebe sein, die auch im eigenen Tod noch Lebensmöglichkeiten für Mitmenschen eröffnet. Wenn die unaufhebbare Trennung vom irdischen Leben eingetreten ist, können funktionsfähige Organe dem Leib entnommen und anderen schwerkranken Menschen eingepflanzt werden, um deren Leben zu retten und ihnen zur Gesundung oder Verbesserung der Lebensqualität zu helfen. Wer für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn dadurch kann anderen Menschen geholfen werden, deren Leben aufs Höchste belastet oder gefährdet ist.


Dieser Artikel ist zuerst in der CHRISTSEIN HEUTE erschienen, die wie Jesus.de zum SCM Bundes-Verlag gehört.

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