Vor der Entscheidung des Bundestags über ein Patientenverfügungsgesetz hat sich der Deutsche Caritasverband für restriktive Regelungen ausgesprochen.
«Die Fürsorge für den Patienten muss auch in der staatlichen Verpflichtung zum Lebensschutz ihren Ausdruck haben», erklärte der Präsident des katholischen Verbandes, Peter Neher, am Donnerstag in Berlin.
Eine rechtliche Regelung bezeichnete Neher als sinnvoll. Bestimmte Voraussetzungen müssten für eine Patientenverfügung gelten. Die Caritas spricht sich für die Schriftform und eine regelmäßige Überprüfung dieses Dokuments aus. Zudem solle der Abfassung einer Patientenverfügung eine umfassende ärztliche Beratung vorausgehen.
Bei der Frage, ob medizinische Maßnahmen abgebrochen oder nicht aufgenommen werden sollten, müsse ein Vormundschaftsgericht entscheiden. Die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen solle nur dann zulässig sein, wenn das Leiden des Betroffenen einen unumkehrbaren tödlichen Verlauf angenommen habe.
Von den drei im Bundestag zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfen entspricht der Entwurf der Gruppe um Wolfgang Bosbach (CDU) am ehesten den Caritas-Forderungen. In den anderen beiden Entwürfen ist keine Reichweitenbegrenzung für Patientenverfügungen vorgesehen.