Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wird am 9. Dezember ein richtungsweisendes Urteil über ein Abtreibungsverbot in Irland fällen, das auch Einfluss auf die Rechtslage der übrigen 47 Mitgliedstaaten haben könnte.
Es geht um den Fall von drei irischen Frauen, die gegen den Staat Irland geklagt haben. Auf Grund der strengen irischen Rechtsvorschriften gegen die Abtreibung waren Sie nach England gereist, um ihre ungeborenen Kinder dort abzutreiben. Bislang ist Abtreibung in Irland verboten, außer im Fall von Gefahr für das Leben der Mutter. In dem als „A, B & C vs. Ireland“ bekannten Fall beklagen die drei Frauen, dass dieses Verbot ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden beeinträchtige. Sie stützen ihre Argumentation auf diverse Artikel der Europäischen Konvention über die Menschenrechte. Unterstützt werden sie dabei Berichten zufolge von der „Irish Family Planning Association“.
Im Falle eines Erfolges müssten mehrere europäische Staaten, in denen restriktive Abtreibungsgesetze gelten, zum Beispiel Malta und Polen, ihre Regelungen gegebenenfalls überprüfen bzw. ändern.