Die Große Koalition will härter gegen Genitalverstümmelungen junger Migrantinnen vorgehen.
Union und SPD haben sich nach einem Bericht der «Neuen Osnabrücker Zeitung» vom Mittwoch darauf verständigt, dass bei Beschneidungen von Mädchen und jungen Frauen die Täter künftig lebenslang verfolgt werden. Die Verschärfung des Strafrechts werde am Donnerstag im Bundestag beschlossen.
Es dürfe nicht länger sein, dass Täter wegen Lücken im Strafrecht davonkämen, sagte SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper. Bisher gelte für die Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche oder schwere Körperverletzung eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Sei diese abgelaufen, müssten Eltern, Mediziner oder traditionelle Beschneider keine Strafe mehr befürchten. Weil Angehörige die Verstümmelungen nicht anzeigten und die Opfer in der Regel frühestens mit dem 18. Lebensjahr zur Polizei gingen, blieben viele Peiniger bisher ungeschoren.
Auch der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), forderte, dass die Täter «lebenslang das Damoklesschwert des Strafrechts fürchten» müssten. Die Neuregelung solle auch für Altfälle gelten, die nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.
Nach Einschätzung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes leben gegenwärtig rund 20.000 Mädchen und Frauen ausländischer Herkunft in Deutschland, die Opfer von Genitalverstümmelungen sind. Mindestens 5.000 Migrantinnen seien zudem in der Gefahr, einem solchen Eingriff noch unterzogen zu werden. Die tatsächlichen Zahlen dürften noch darüber liegen. Bei der Genitalverstümmelung handelt es sich um einen sehr schmerzhaften und manchmal tödlichen Eingriff an den weiblichen Sexualorganen. Vor allem in vielen Ländern Afrikas, auf der arabischen Halbinsel und in Teilen Asiens sind die Beschneidungen von Mächen verbreitet.
(Quelle: epd)