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Religionsfreiheit: Regierung soll Bericht liefern

Der Bundestag will die Bundesregierung verpflichten, bis Mitte kommenden Jahres einen Bericht über die Religions- und Glaubensfreiheit weltweit vorzulegen.

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Das haben die Fraktionen von Union, SPD und den Grünen beschlossen. Der Antrag, der dem Evangelischen Pressedienst vorliegt, soll am Donnerstag im Parlament beraten werden.

In dem Regierungsbericht soll die Situation in einzelnen Staaten beschrieben werden sowie die Aktivitäten der Bundesregierung zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen. Glaubensfreiheit gehöre zu den elementaren Menschenrechten, heißt es in der Begründung. Sie durchzusetzen, habe politisch höchste Priorität.

Der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, auf dessen Initiative der Antrag zurückgeht, sagte dem Evangelischen Pressedienst: "Solch ein Bericht könnte ein wichtiger Beitrag zur Versachlichung der Debatte sein." Weltweit seien viele religiöse Minderheiten von Verfolgung betroffen: Baha’i im Iran, Kopten in Ägypten, Muslime und Christen in Indien, sagte Beck. Bislang vorgelegte Berichte der evangelischen und katholischen Kirche sowie des Hilfswerks "Open Doors" nähmen nur die Situation von Christen weltweit in den Blick.

Vereinbart sei zunächst ein einmaliger Bericht, sagte Beck. Sein Ziel sei aber, dass er regelmäßig erstellt werde, wie es in den USA der Fall sei. Die Verfolgungssituation von religiösen Minderheiten könne auch "ein Frühwarnsystem für aufkeimende Konflikte sein. Konflikte, bei denen es eigentlich um Ressourcen gehe, werden oft religiös überwölbt", erklärte Beck.

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Inhalt des Berichts werde die positive und die negative Glaubensfreiheit sein, sagte Beck weiter: "Auch Verletzungen der Religionsfreiheit in Europa wie das Minarettverbot in der Schweiz oder von Religionsgemeinschaften befeuerte Verfolgungen wie beispielsweise durch Evangelikale gegenüber Homosexuellen in Uganda oder die Katholische Bischofskonferenz in Nigeria sollen thematisiert werden." Zuständig für die Erstellung sei das Auswärtige Amt.

(Quelle: epd)

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