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Rheinische Kirche: Landessynode entscheidet über völlige Gleichstellung der Homo-Ehe

Die Evangelische Kirche im Rheinland entscheidet am Freitag über eine völlige Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Eheleuten. Die Kirchenleitung schlägt der in Bad Neuenahr tagenden rheinischen Landessynode vor, schwulen und lesbischen Lebenspartnern künftig eine Trauung zu ermöglichen, die wie die Ehe in die Kirchenbücher eingetragen wird.

Laut Vorlage soll der Eintrag in die Kirchbücher auch rückwirkend möglich sein. Damit wäre die Kirche im Rheinland nach der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die zweite in Deutschland, die die Segnung von Lebenspartnern mit der klassischen Trauung völlig gleichgesetzt. In den 20 Landeskirchen gibt es keine einheitliche Regelung. In den meisten sind Segnungen möglich.

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Der oberste Jurist der rheinischen Kirche, Johann Weusmann, begründet die geplante Gleichstellung mit Änderungen des staatlichen Rechts: Das Bundesverfassungsgericht habe mittlerweile für eine rechtliche Gleichstellung der Partnerschaftsformen gesorgt, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Lebenspartnerschaft und die Ehe seien daher heute „im Hinblick auf die Treue und die Fürsorgepflichten der Paare identisch“. In der Praxis würden bereits jetzt in vielen rheinischen Kirchengemeinden kaum Unterschiede gemacht. Der Kirchenjurist wies darauf hin, dass Pfarrer nicht gezwungen werden sollen, schwule oder lesbische Paare zu trauen, falls sie dies theologisch nicht vertreten könnten.

Beim Vorreiter, der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, wird die Amtshandlung in dasselbe Kirchenbuch wie die Eheschließungen eingetragen. Abgelehnt wird eine Segnung schwuler und lesbischer Paare in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens.

Unterschiedliche Regelungen in den Landeskirchen

In den übrigen Landeskirchen ist eine Segnung zwar möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. In der Nordkirche ist für einen öffentlichen Segnungsgottesdienst die Zustimmung von Kirchengemeinderat und Propst nötig. In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe sind ein öffentlicher Gottesdienst und Glockengeläut ausgeschlossen. In der badischen Kirche sind Segnungen nur außerhalb von Gottesdiensten „im Rahmen seelsorgerlichen Handelns“ möglich.

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Die Evangelische Kirche von Westfalen ermöglicht Segnungen in einem öffentlichen Gottesdienst, aber nicht in einer offiziellen Amtshandlung und nicht unter dem Namen „Trauung“. Der Eintrag in einem eigenen Register der Gemeinde gehört allerdings dazu.

Kirchenjurist Weusmann geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht homosexuellen Paaren künftig auch das volle Adoptionsrecht zuspricht. „Das Kindeswohl, das hier entscheidend ist, wird nicht von der sexuellen Orientierung der Eltern eingeschränkt, sondern es gibt viele andere Faktoren“, sagte der Jurist.

Die katholische Kirche lehnt eine Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare ab, unter anderem mit dem Hinweis auf die Verantwortung für Kinder. Auf lokaler Ebene wird aber an unterschiedlichen Stellen darüber diskutiert. In dieser Woche berieten auch die Oberhäupter der weltweiten Anglikanischen Kirche über den Umgang mit Homosexuellen. Das ist neben der Ordination von Frauen eine der großen Streitfragen in der anglikanischen Kirche, die manche schon vor der Spaltung sehen.

Quelleepd

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