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Rheinland-Pfalz verbietet Öffnung an Sonn- und Feiertagen

Nach Baden-Württemberg verbietet nun auch Rheinland-Pfalz Geschäften, an Sonn- und Feiertagen geöffnet zu haben. Das gilt auch für die Osterfeiertage. Vorübergehend hatte die Landesregierung wegen des Coronavirus eine Sonderregelung veranlasst. Daraufhin äußerten sich Kirchen und Gewerkschaften kritisch.

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Insgesamt habe die Bevölkerung sehr umsichtig auf die derzeitigen Einschränkungen beim Einkaufen reagiert. Die Versorgung habe sich eingespielt und sei gesichert, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Von der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen sei kaum Gebrauch gemacht worden. „Wichtig ist außerdem, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Ausgleich von der Arbeit in dieser schwierigen Situation benötigen und Zeit zuhause und bei ihren Familien verbringen“, schreibt die Regierung weiter. Aus diesem Grund habe man sich dafür entschieden, dass Geschäfte wie üblich und ohnehin praktiziert auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.

Auch Baden-Württemberg hatte die Öffnung über Ostern nach zahlreicher Kritik wieder zurückgezogen. Im Saarland ist es Geschäften nach wie vor erlaubt, über die Osterfeiertage zu öffnen.

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