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Sachsen: Landeskirche hat Erfolg mit Klage gegen Sonntagsöffnung

Die Ladenöffnung an vier Sonntagen hintereinander ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Bautzen nicht mit dem Feiertagsschutz vereinbar.

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Mit einer am Mittwoch bekanntgegebenen Entscheidung gab der Senat einer Klage der evangelischen Landeskirche Sachsens statt (AZ.: 3 C 30/08). Sie hatte im Dezember einen Normenkontrollantrag gegen die Stadt Böhlen bei
Leipzig eingereicht.

Die Kommune hatte die Möglichkeiten des im März 2007 beschlossenen sächsischen Ladenöffnungsgesetzes voll ausgeschöpft und den Verkauf an allen vier Adventssonntagen von 12 bis 18 Uhr erlaubt. Eine solche Genehmigung berücksichtige den verfassungsrechtlich verankerten Sonntagsschutz nur unzureichend, urteilten die Richter. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist das Ladenöffnungsgesetz selbst aber nicht verfassungswidrig.

Die Landeskirche reagierte mit Freude auf das Urteil. «Wir begrüßen sehr, dass das Gericht mit dieser Entscheidung den Ausnahmecharakter der Ladenöffnung an Sonntagen unterstreicht», sagte Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig. Aus kirchlicher Sicht wird mit einer Ladenöffnung an vier Sonntagen hintereinander der Wochenrhythmus für einen längeren Zeitraum außer Kraft gesetzt.

Dies widerspreche dem grundlegenden Anliegen des Sonn- und Feiertagsschutzes. Vor allem im Advent müssten Ausnahmen von der Sonntagsruhe besonders behutsam geregelt werden. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Böhlen Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

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(Quelle: epd)

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