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Schleswig-Holstein: Debatte um Gottesbezug in Landesverfassung

In die Diskussion um die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung kommt neuer Schwung. SPD-Fraktionschef Ralf Stegner und der SPD-Landtagsabgeordnete Martin Habersaat haben am Mittwoch einen neuen Vorschlag vorgelegt, der einen Gottesbezug enthält.

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Damit wird es für die Landtagssitzung vom 20. bis 22. Juli drei Vorlagen zur Abstimmung geben, einer ohne und zwei mit der Nennung von Gott. Die Verfassung kann nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden, 46 der insgesamt 69 Abgeordneten müssten zustimmen. Der Landtag hatte am 8. Oktober 2014 eine Formulierung für die Präambel der neuen Landesverfassung ohne Gottesbezug beschlossen. Als Reaktion darauf wurde am 2. März 2015 die Volksinitiative für einen Gottesbezug gegründet. Ob die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit jetzt zustande kommt, sei nach wie vor offen, hieß es.

In dem Vorschlag der beiden Sozialdemokraten heißt es unter anderem: "Der Landtag hat in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger diese Verfassung beschlossen. Der Beschluss schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, sie sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quelle ergeben ….". Dagegen hatten neun Abgeordnete von FDP, Grünen und SSW einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem es unter anderem heißt: "Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen (…) entwickelt haben …". Zu den Unterzeichnern gehört auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.

(Quelle: epd)

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