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Schleswig-Holstein: Keine Volksabstimmung über Gottesbezug in der Landesverfassung

Nach der Ablehnung im schleswig-holsteinischen Landtag wird es keine Volksabstimmung über den Gottesbezug in der Landesverfassung geben. Dies teilte der Sprecher der Initiative „Gottesbezug – Für Gott in Schleswig-Holstein“, der frühere Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen (CDU), mit.

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Man akzeptiere die Entscheidung der Abgeordneten, so Carstensen. Es bestehe die Gefahr, dass dieses wichtige Thema in einem der bevorstehenden Wahlkämpfe zerrieben werde. Die Initiative sei stolz darauf, eine landesweite Debatte über die Rolle der Religion im öffentlichen Leben angeregt zu haben. Dafür habe es viel Zuspruch und Unterstützung gegeben.

Die Aufnahme des Gottesbezugs in die Präambel der Landesverfassung war am 22. Juli im Kieler Landtag an nur einer Stimme gescheitert. Für einen Antrag hatten 45 der 69 Abgeordneten gestimmt. Notwendig wären mindestens 46 Stimmen gewesen, um die Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen. Damit bleibt die alte Formulierung ohne Gottesbezug gültig. Noch nie in der Geschichte des Landtags hätten Abgeordnete so intensiv und grundsätzlich über die Bedeutung von Werten für die Politik und die Grenzen der eigenen Vernunft debattiert, sagte Carstensen. „Der Grundgedanke unserer Initiative ist und bleibt richtig.“

Bündnis bleibt bestehen

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, erklärte, er hätte sich ein anderes Ergebnis gewünscht. Doch „diese Volksinitiative hat den Menschen in unseren Gemeinden und in vielen Teilen des Landes außerordentlich gut getan“. Es freue ihn, dass das Bündnis bestehen bleibe.

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Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), dankte der Volksinitiative für ihr Engagement. „Es ist ihr in vielen Gesprächen gelungen, die Zahl der Befürworter eines Gottesbezugs erheblich zu erhöhen. Ich habe aber auch großes Verständnis für ihre jüngste Entscheidung – die Gefahr, dass das Anliegen der Initiative in einem Wahlkampf parteipolitisch instrumentalisiert werden kann, liegt auf der Hand.“

Die Initiative „Gottesbezug – Für Gott in Schleswig-Holstein“ hatte im vorigen Jahr rund 42.000 Unterschriften gesammelt. Deshalb musste sich der Landtag mit dem Thema befassen. Möglich wäre jetzt als nächster Schritt ein Volksbegehren, für das 80.000 Unterschriften gesammelt werden müssten. Würde es danach sogar zum Volksentscheid kommen, müssten mehr als 1,1 Millionen Schleswig-Holsteiner für das Anliegen stimmen.

Quelleepd

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