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Vor Gericht: Kurzer Schulweg gegen Glaubensbekenntnis

In NRW wollten muslimische Eltern ihren Sohn an einer staatlichen katholischen Bekenntnisgrundschule anmelden. Begründung: Die Schule liege nur 150 Meter vom Wohnhaus entfernt. Der Schulweg zu einer öffentlichen Gemeinschaftsgrundschule würde 3,3 Kilometer betragen. Die Schule hätte den Jungen aufgenommen, stellte aber die Bedingung, dass er am katholischen Religionsunterricht und an den Schulgottesdiensten teilnehmen muss. Das wiederum lehnten die Eltern ab und klagten. Es handele sich um eine staatliche Schule, so dass diese zur religiösen Neutralität verpflichtet sei. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde ab. Der pauschale Verweis auf das staatliche Neutralitätsgebot reiche nicht aus, stellte das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss klar. Die Bundesländer sind frei, entsprechende Schultypen einzurichten.

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