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Schweizer stimmen für Verhüllungsverbot

Die Schweizer haben am Sonntag mit knapper Mehrheit für ein nationales Verhüllungsverbot gestimmt. Regierung und Parlament hatten das Anliegen abgelehnt.

Laut Bundesrat stimmten 51,2 Prozent für das Verbot. Auch die Mehrheit unter den Kantonen wurde erreicht. Demgemäß darf niemand mehr sein Gesicht an öffentlich zugänglichen Orten verhüllen, beispielsweise auf Straßen, in Restaurants oder auch in der freien Natur. Ausnahmen sollen nur möglich sein in Gotteshäusern, aus Gründen des einheimischen Brauchtums, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen oder der Sicherheit.

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Die Initiatoren führten drei Argumente an: Die Gesichtsverhüllung stehe im Konflikt mit dem Zusammenleben in einer freiheitlichen Gesellschaft, zudem sei sie Ausdruck der Unterdrückung der Frau durch einen extremen Islam, und schließlich diene ein Verhüllungsverbot der Bekämpfung der Kriminalität.

Regierung: Gesichtsverhüllung ist Randphänomen

Bundesrat und Parlament betonten hingegen, dass die Gesichtsverhüllung in der Schweiz nur ein Randphänomen darstelle. Zudem sei es Sache der Kantone, Regeln zu erlassen. Außerdem mache sich schon gemäß geltendem Recht strafbar, wer eine Frau zwinge, ihr Gesicht zu verhüllen.

In der Schweiz wird seit mehreren Jahren über ein Verhüllungsverbot diskutiert. In den Kantonen Tessin und St. Gallen ist die Gesichtsverhüllung bereits verboten. Ebenso gilt in 15 Kantonen ein Vermummungsverbot bei Sportveranstaltungen und Kundgebungen.

Laut Spiegel wird die Zahl der Nikabträgerinnen in der Schweiz auf rund 30 geschätzt. In St. Gallen habe die Polizei in den vergangenen zwei Jahren keine einzige Strafe verhängt, heißt es. Es gebe schlicht keine Burkaträgerinnen im Kanton.

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Link: Volksabstimmung zum Verhüllungsverbot

Quelleepd

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