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Sonntagsruhe: Blüm gegen die Ausweitung der Ladenöffnung

Der langjährige Bundesminister und CDU-Politiker Norbert Blüm hat die Sonntagsruhe gegen die Ausweitung der Ladenöffnung verteidigt. «Wenn ein Tag wie der andere ist und nur noch Geld und Geschäfte zählen, bewegen wir uns wieder in die Nähe unserer Vorfahren, die noch nicht Menschen waren», schreibt Blüm in einem Beitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung».

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Hinter der Ausweitung von Öffnungszeiten und Sonntagsarbeit sieht der frühere Sozialminister einen Versuch «zur Planierung der Gesellschaft», die eine Form von Enthumanisierung sei.

Mit dem Bestreben, kein Geschäft zu verpassen, sei der «neoliberale Imperialismus» dabei, alles zu verwirtschaften einschließlich Sonn- und Festtagen, rügt Blüm. Argumenten, wonach jeder seine «Auszeiten» individuell festlegen und seinen Sonntag selber wählen könnte, hält der Unionspolitiker entgegen, dahinter stecke ein Begriff von Freiheit ohne Bindung. Der Mensch sei jedoch kein Einzelgänger, sondern auf Gemeinschaft mit Ordnungen, Sitten und
Traditionen angewiesen. «Wenn jeder selbst bestimmt, wann sein Weihnachten ist, gibt es kein Weihnachten mehr.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juni über die Klagen der beiden großen Kirchen gegen das Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin verhandelt. Aus Sicht der Kirchen ist die Berliner Regelung, wonach Geschäfte an zehn Sonntagen im Jahr einschließlich der vier Adventssonntage öffnen dürfen, verfassungswidrig. Sie verweisen auf Artikel 4 des Grundgesetzes, der die Glaubens- und Gewissensfreiheit ebenso garantiert wie die ungestörte Religionsausübung. Zudem berufen sie sich auf den besonderen Schutz von Sonn- und Feiertagen in Artikel 140 des Grundgesetzes. Ein Urteil wird für den Herbst erwartet.

Der Sonntag sei nicht nur ein arbeitsfreier Tag, argumentiert Blüm. Ohne seine Eigenart gehe er im «Strom der Zeit und des Lebens» unter: «Wenn alles flexibilisiert wird, löst sich vieles auf.» Der Christdemokrat erinnert an die biblischen Ursprünge der Sonntagsruhe. Dabei gehe es nicht nur um die Schonung der Arbeitskraft, sondern auch um den Schutz des menschlichen Wesens.

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(Quelle: epd)

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