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Sterbehilfe-Prozess: Angeklagter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Das Landgericht Fulda hat am Mittwoch im sogenannten Sterbehilfe-Prozess das Urteil gesprochen. Ein 51-Jähriger, der seiner Ehefrau beim Suizid geholfen hatte, wurde wegen «Tötung auf Verlangen» zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

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Zusätzlich muss er jeweils 5.000 Euro an den Caritasverband und den Sozialdienst katholischer Frauen sowie die Gerichtskosten von 10.000 Euro zahlen.

Das Gericht war im Wesentlichen den Argumenten der Verteidigung gefolgt und hatte das Geständnis des Angeklagten und die Tatsache, dass er «von diesem rechtlichen Fehltritt abgesehen bisher ohne Vorstrafen ist», als strafmildernd bewertet. Staatsanwältin und Verteidiger hatten in ihren Plädoyers zwei völlig entgegengesetzte Bilder des Angeklagten gezeichnet.

Der 51-Jährige hatte dem Opfer, einer 48-jährigen Apothekerin, nach Überzeugung des Gerichts in der Nacht vom 3. auf den 4. Januar 2008 auf ihr Verlangen hin eine Überdosis eines Herzmedikaments über eine Nasensonde verabreicht. Die unter Depressionen leidende Frau hatte zuvor mehrfach ihrem Mann gegenüber den Wunsch geäußert, sterben zu wollen, und auch einen Abschiedsbrief verfasst.

Drei Stunden nach der Medikamentenvergabe hatte der Angeklagte – wie mit seiner Frau besprochen – den Notarzt verständigt, der vergeblich versuchte, die Frau wiederzubeleben. Als vermeintlich natürliche Todesursache attestierte er Herzstillstand. Erst aufgrund eines anonymen Briefes begann die Staatsanwaltschaft zu ermitteln.

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Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer drei Jahre und vier Monate Haft gefordert. Sie bewertete die Motive des Angeklagten «in der Nähe der Mordmerkmale niedere Beweggründe und Habgier». Er habe sich seiner Frau entledigen wollen, weil er sie für die Versorgung seiner vier Söhne aus erster Ehe nicht mehr benötigt und sie seinen außerehelichen Beziehungen im Weg gestanden habe. Da er auf eine Erbschaft von 600.000 Euro hoffen könne, profitiere er von ihrem Tod auch finanziell.

Der Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant unter einer «mutmaßenden Berichterstattung und Vorverurteilung in den Medien» schwer gelitten habe und trotz mehrfacher Aufenthalte in der Psychiatrie noch immer suizidgefährdet sei. Dass die «zerklüftete Persönlichkeit» der Ehefrau die außerehelichen Beziehungen ihres Mannes geduldet habe, stehe außer Frage. Von allen Zeugen sei bestätigt worden, dass der Angeklagte seine Frau geliebt habe und sie sterben wollte. Das Plädoyer des Verteidiger hatte auf eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gelautet.

Durch die Tat und den Prozess habe sein Mandant seine Existenz verloren, so der Verteidiger. Er sei entlassen worden und habe seine Gesundheit und seine Freunde verloren – dies sei eigentlich Strafe genug. In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, er sei ein tief gläubiger Mensch, dem nichts wichtiger sei als der Schutz von Leben. «Das Bild, das die Staatsanwaltschaft von mir gezeichnet hat, hat mich entsetzt.»

(Quelle: epd)

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