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Sterbehilfeprozess: Staatsanwalt fordert Freispruch für Anwalt

Im Sterbehilfeprozess gegen den Patientenanwalt Wolfgang Putz hat der Staatsanwalt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Freispruch gefordert. Der 2. Strafsenat des BGH will am 25. Juni sein Urteil verkünden.

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 Es wird erwartet, dass das Gericht Voraussetzungen nennt, wann eine medizinische Behandlung von unheilbar kranken Patienten abgebrochen werden darf, die nicht mehr entscheidungsfähig sind (AZ: 2 StR 454/09). Bei der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe plädierte auch Putz selbst auf Freispruch. Der Münchner Anwalt hatte den Angehörigen einer Wachkoma-Patientin empfohlen, den Schlauch zu ihrer Magensonde zu durchtrennen, mit der sie künstlich ernährt wurde. Die Familie wollte damit dem Willen der Patientin folgen. Zwei Wochen später starb die Frau.

 Das Landgericht Fulda veruteilte Putz im April 2009 wegen versuchten Totschlags «durch aktives Tun» zu neun Monaten Haft auf Bewährung und zu 20.000 Euro Geldstrafe in Höhe. Die Tochter der Patientin wurde freigesprochen, da sie im Glauben war, rechtmäßig gehandelt zu haben.

 In dem Prozess geht es um den Tod der 77-jährigen Erika K., die nach einer Hirnblutung in einem Heim im hessischen Bad Hersfeld viereinhalb Jahre im Wachkoma lag. Die Angehörigen wollten, dass das Heim die künstliche Ernährung einstellt, und beriefen sich dabei auf mündliche Aussagen der Patientin von 2002. Das Heim weigerte sich jedoch.

 Putz sagte nach der BGH-Verhandlung: «Es hat nichts mit Tötung zu tun.» Letztlich sei nur der Patientenwille umgesetzt worden, wann eine medizinische Behandlung abgebrochen werden soll. Vielmehr habe sich das Pflegeheim wegen Körperverletzung strafbar gemacht.

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 Die Seniorenresidenz habe gegen den erklärten Willen der Patientin gehandelt. In einem solchen Fall dürfe man am Sterben nicht gehindert werden, sagte der Anwalt. Dies sei auch die bisherige Rechtsprechung des BGH. Er habe auch nicht den Tod von Erika K. angeordnet. «Den Tod ordnet nur der liebe Gott an», sagte Putz.

 Eugen Brysch, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung kritisiert hingegen, dass Putz zu schnell und in «Wild-West-Manier» vorgegangen sei. «Der Patientenwille darf nicht zum Spielball fremder Interessen werden», warnte er. Wenn es keine eindeutige Verfügung über das Beenden von lebenserhaltenden Maßnahmen gebe, müsse der mutmaßliche Wille des Patienten «sorgfältig und individuell ermittelt werden», sagte Brysch.

(Quelle: epd)

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