Früher wurden während der Schwangerschaft verstorbene Kinder unter 500 Gramm als „organischer Abfall“ durch die Kliniken entsorgt. Dies machte den Verlust für viele Eltern noch unerträglicher. Erst seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 können diese sogenannten „Sternenkinder“ unabhängig vom Gewicht standesamtlich eingetragen und somit auch auf einem Friedhof bestattet werden.
Link: Ein langer Kampf für die Würde des Kindes