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Abendmahl: Bayerischer Pastor sieht „kirchliche Leitlinien im Widerspruch zum Evangelium“

Der evangelische Pastor Jochen Teuffel sorgte im März für Aufsehen, als er einer Frau im Gottesdienst das Abendmahl reichte, obwohl diese zuvor aus der Kirche ausgetreten war. Anschließend beantragte er bei der bayerischen Landeskirche ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst – „damit die Kirche Farbe bekennt!“

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Im bayerischem Kirchengesetz zur Anwendung der Leitlinien kirchlichen Lebens der VELKD heißt es in Paragraph eins, dass „mit dem Kirchenaustritt […] die kirchlichen Rechte […] verloren [gehen].“ Dazu zählen unter anderem der Anspruch auf Verkündigung, Spendung der Sakramente, Amtshandlung, Seelsorge und Diakonie. „Das kann nicht sein“, sagt Teuffel. „Die Kirche darf nicht wie jeder beliebige Verein handeln. Keine Beiträge, keine Leistung – das ist eine evangeliumsverquere Automobilclub-Logik!“

 Der Fall in Teuffels Gemeinde im bayerischen Vöhringen/Iller ist deshalb besonders brisant, weil die betroffene Frau in der Gemeinde aktiv ist und ihrem Pastor versichert hat, sowohl weiter am Glauben festzuhalten als auch ihre Gemeinde in Zukunft freiwillig mit einem der Kirchensteuer entsprechenden Betrag zu unterstützen. Für Teuffel war es daher klar, ihr das Abendmahl nicht zu verweigern, Für seine Entscheidung bekam er auch Rückendeckung aus der Gemeinde. „Offiziell heißt es seitens der Kirche, alle seien eingeladen. Aber das steht im Widerspruch zur gängigen Praxis“, kritisiert der Pastor. „Ist Jesus am Kreuz etwa nur für alle Kirchensteuerzahler gestorben? Kann sich ein Pfarrer über Jesu Hingabeworte des Abendmahls ‚für euch gegeben und vergossen zur Vergebung der Sünden‘ eigenmächtig hinwegsetzen und sagen ‚für euch eben doch nicht.‘ Wie kann ein Pfarrer, der seinem Ordinationsgelübde verpflichtet ist, Kirchenausgetretenen das Evangelium und den diakonischen Dienst an Leib und Seele verweigern?“

 Teuffel sieht hier einen Widerspruch zwischen biblischem Bekenntnis und lutherischen Bekenntnisschriften auf der einen und dem bayerischen Kirchenrecht und den „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirchen Deutschlands (VELKD) auf der anderen Seite. „Liberalität wird zwar behauptet, aber nicht gelebt. Deshalb will ich disziplinarrechtlich beurteilt werden und eine offizielle Stellungnahme zu Frage von Austritt und Abendmahl erhalten“, bekräftigt Teuffel. „Auf die Begründung wäre ich gespannt.“

 Ob die bayerische Landeskirche allerdings tatsächlich ein Disziplinarverfahren gegen den 50-jährigen Pastor eröffnen wird, ist noch offen. Teuffel selbst bezweifelt es. „Vermutlich wird man es meinem seelsorgerlichen Ermessensspielraums überlassen. Ich will aber keinen Ermessensspielraum, ich habe schließlich im Auftrag Christi gehandelt! Es geht mir nicht um pastorale Freiheit, sondern um pastoralen Gehorsam gegenüber Christus. ‚Pastorale Freiheit‘ ist mitunter die Flüsterparole des Teufels in einer volkskirchlichen Glaubenswüste.“

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 Die Abendmahlsfrage ist für Teuffel im übrigen nur der Aufhänger für ein anderes Thema, das ihn schon länger umtreibt: die Kirchensteuer. „Der Staat kann Steuern erheben, doch Steuern im Reich Gottes, das geht einfach nicht“, ist er überzeugt. „Wir brauchen unbedingt einen Ausstiegsprozess.“ Dies, so der Theologe, würde zwar zu finanziellen Einbußen für die Kirche führen, „aber am Evangelium würden wir dafür reicher werden.“

 Viele Freunde dürfte sich der Pastor mit dieser Einstellung in der Landeskirche nicht machen. „Du willst in der Kirche wohl nichts mehr werden“, hätten ihm Amtskollegen schon gesagt, berichtet er. „Aber diese Sache ist mir wichtig“, so Teuffel. „Ich bin bereit, dafür einen Preis zu zahlen.“ Dass er das kann, hat er bereits gezeigt. Zwischen 1997 und 2002 übernahm er nach seinem Vikariat ehrenamtlich den Pfarrdienst in Wasserburg am Inn. Und im vergangenen Dezember verzichtete er freiwillig auf eine Höherstufung in der Beamtenbesoldung.

(Quelle: jesus.de)

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