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Abtreibung: Aufhebung des Werbeverbots rückt näher

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a vorgestellt. Zustimmung kommt von einer verurteilten Ärztin. Die bayerische Familienministerin kritisiert den Gesetzentwurf als „überstürzt“.

Die Pläne der Ampelkoalition für eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen werden konkret. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) präsentierte am Montag in Berlin einen Entwurf zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a. Dies solle ermöglichen, dass Ärztinnen und Ärzte auch auf ihren Internetseiten sachlich über Schwangerschaftsabbrüche aufklären können, sagte Buschmann.

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Mit der Streichung des Paragrafen werde ein „unhaltbarer Rechtszustand“ beendet, sagte er. Bislang müssten Mediziner mit Ermittlungen und Verurteilungen rechnen, wenn sie etwa über Methoden einer Abtreibung aufklären.

„Das Recht der Gegenwart anpassen“

SPD, Grünen und FDP hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, den Paragrafen 219a streichen zu wollen. „Ich glaube, wir müssen das Recht der Gegenwart anpassen“, sagte Buschmann. Der Strafrechtsparagraf zum Schwangerschaftsabbruch stamme aus einer Zeit, in der es das Internet noch nicht gegeben habe.

Am Schutz des ungeborenen Lebens ändere sich dadurch nichts, betonte Buschmann. Die Verankerung der Abtreibung im Strafgesetzbuch mit den Paragrafen 218 und 219 bliebe dadurch erhalten. Demnach steht ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe, nach einer Beratung im ersten Drittel der Schwangerschaft bleibt er aber straffrei.

Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abtreibungen durchführen und welche Methoden sie anwenden.

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Lob von verurteilter Ärztin

Eine von ihnen war die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die nun ihre Genugtuung zum Ausdruck brachte. Dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte sie, es seien „anstrengende, bewegte Jahre“ gewesen, seit sie sich 2017 wegen eines Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen vor dem Amtsgericht Gießen verantworten musste.

Es erfülle sie mit „tiefer Zufriedenheit“, dass die Ärzteschaft sich nun endlich ärztlichen Aufgaben und der medizinischen Versorgung widmen und die Justiz ihre Kräfte in die Verfolgung echter Straftaten legen könne. Hänel war 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach Ausschöpfung des Rechtswegs zog sie bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Betroffene Frauen brauchen Beratung

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) wies darauf hin, dass sich Frauen, die ungewollt schwanger werden, sich in einer äußerst schwierigen Situation befänden. „Sie begegnen oftmals Bevormundung und Vorverurteilung, wo sie dringend Unterstützung und Beratung bräuchten.“

Viele Frauen suchten zuallererst im Internet nach Rat. Aber ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die fachlich am besten qualifiziert seien, dürften im Netz nicht über Schwangerschaftsabbrüche aufklären. „Diese Hürde müssen wir im Sinne der Betroffenen schnellstens aus dem Weg räumen.“

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CSU-Ministerin mahnt gesellschaftliche Debatte an

Die bayerische Familienministerin Carolina Trautner (CSU) hat den Gesetzentwurf der Ampel-Koalition zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche als überstürzt kritisiert und eine breite gesellschaftliche Debatte angemahnt. Dass die Bundesregierung die Abschaffung des Paragrafen 219a mit der Stärkung von Frauenrechten begründe, werde dem sensiblen Thema nicht gerecht, sagte die CSU-Politikerin der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstag).

„Hier geht es um mehr: um den Schutz des Lebens – der ungeborenen Kinder ebenso wie von Frauen, die Entscheidungen in schwierigster Situation alleine treffen und vielleicht ihr Leben lang darunter leiden“, sagte die bayerische Sozialministerin. Sie wünsche sich eine respektvolle gesellschaftliche Debatte, die Information sowie persönliche Beratung und Unterstützung in den Mittelpunkt stelle. „Wir sollten hier auf die wertvollen Erfahrungen der Kirchen und all derer, die sich hier mit großer Verantwortung engagieren, nicht verzichten“, sagte die Ministerin.

In der vergangenen Legislaturperiode hatte die SPD mit dem damaligen Koalitionspartner Union einen Kompromiss geschlossen, wonach das Werbeverbot gelockert, aber nicht abgeschafft wurde. Der nun vorliegende Entwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a muss zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt und dann vom Bundestag beraten werden.

Quelleepd

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24 Kommentare

  1. Liebe Roswitha, ich habe Probleme den Text inhaltlich zu verstehen. Dies soll aber keine Kritik sein sondern beinhaltet die Bitte, es doch in einfache Worte zu bringen. Etwa bei dem Satz „Mutter schuldet man der Seele, die sich unter anderem auch am Herz meiner Kinder erhob“. Den folgenden Abschnitt meine ich verstanden zu haben. Allerdings bezweifle ich, dass Atheisten grundsätzlich nicht moralisch und ethisch denken. Der dann folgende Absatz meint aber eher das Gegenteil. Hier nicht erwähnt wird das Gewissen, welches m.E. auch nach der kath. Lehre als die höchste Instanz betrachtet wird, theoretisch also über der des Papstes steht. Allerdings gibt es dann dort auch das irrende Gewissen, das alles wieder relativiert. Auch frage ich mich, ob sich ein Gewissen, um Gewissen zu sein, nur an Gott bzw. dem christlichen Glauben orientieren kann und ob es nicht beispielsweise auch reichen könnte, den Maßstab z.B. aus der Bergpredigt zu nehmen. Die ist doch offensichtlich für alle Menschen gedacht, unabhängig welchen Glauben sie haben. Oder irre ich da ???

    • Ich habe zwei Kinder geboren und hatte mit deren Erziehung große Probleme, nicht weil sie schwer zu erziehen waren, nein beileibe nicht, doch mir wurde die Kompetenz abgesprochen, die ich als Mutter unbedingt besitze und mit dem Vater teile. Das schickte mich vor mehr als 11 Jahren auf einen Weg, der mich heute und hier diese Worte schreiben lässt. Die Seele (meiner Kinder), also alles, was vor Gott war, beinhaltet in seinen Gesetzmäßigkeiten alles, was nach Gott ist. Aus dieser Fruchtbarkeit heraus sozusagen erschöpft sich die Potenz, die immer ihr Wort hält. Vernunft mag das Ergebnis aus der (menschlichen) Kommunikation vor Jesus gewesen sein, sie erhält durch Jesus einen weiteren Aspekt, den der Liebe, die sich in ihm erhob. Das Licht der Welt erscheint oft unerreichbar, doch die Liebe trägt es direkt in unser Herz, wenn wir es Gott nicht absprechen.

      Um das auf die Gesetzgebung für eine Abtreibung zurückzuführen, bleibt mir nur zu fragen, was wäre der Sinn hinter einem derartigen Gesetz und wem dient dieser Sinn? Ich würde die Abtreibung dem Gewissen der betreffenden Personen unterwerfen und sie nicht wichtiger nehmen, als sie ist. Werbung im Sinn von Abtreibung würde ich nicht zulassen, ihr grundsätzlich für alle Lebensbereiche einen informellen Charakter abfordern, der sich nicht gegen die Gesundheit und das Leben richtet.

      Abschließend möchte ich festhalten, dass die Geburt eines Kindes etwas Einzigartiges ist, so voller Liebe und gleichzeitig Abhängigkeit, und ich bin sehr glücklich und dankbar diese Erfahrung mit meinem Mann geteilt zu haben, er hat die Nabelschnur beider Kinder durchgeschnitten. Allein hätte ich dieser Herausforderung sicher nicht standgehalten, doch gemeinsam konnten wir viele Hürden nehmen, die wir als unüberwindbar glaubten. Mittlerweile sind unsere Kinder fast fertig mit ihrer Ausbildung und es ist schön zu sehen, wie sie sich immer weiter entwickeln.

      Ich hoffe sehr, sie können mich jetzt besser verstehen.

    • Noch ergänzend, da Kommunikation, also das Befördern von Informationen meine Hauptintention ist: Ich hatte das Gefühl meine Kinder haben sich zu ihrem Nachteil verändert, als sie mit der Außenwelt konfrontiert wurden, durch Kindergarten und Schule. Die Kommunikation, insbesondere mit meinem Sohn wurde immer schwieriger. Meine Tochter hat sich immer mehr zurückgezogen, hatte Angst vor dem Kindergarten und wollte auch nicht allein zur Schule gehen. Es hat mich viele Gedanken gekostet und meine ganze Liebe gefordert, die Schuld dafür nicht auf meine Kinder abzuwälzen, sondern die Verantwortung dafür selbst zu übernehmen.

  2. Es steht geschrieben: „Ein wahrhaftiger Zeuge errettet Seelen…“ Spr. 14, 25 a

    Ein wahrhaftiger Zeuge vernichtet und verdirbt daher keine Menschen-Seele nach menschlichem Gutdünken – denn alle Seelen hat GOTT gemacht. Dem Schöpfer der Himmel und der Erde, samt allen Geschöpfen, gehört alles – er ist GOTT und HERR über alles.
    Auch wenn eine gefallene Menschheit in der Sünde der Autonomie u. a. festsetzt: „Mein Bauch gehört mir“, irrt sie sehr, besonders im Blick auf die Seelen, die GOTT im Leib einer Frau bildet.

    Dazu sein WORT aus Jer. 1, 5: „Ehe ich dich im Mutterleibe bildete, habe ich dich erkannt…“

    Wenn der Schöpfer eine Seele für sich erkannt hat, bereits vor einer menschlichen Zeugung, wie kann ein Geschöpf/Mensch es wagen, daran Hand anzulegen und die Bildung dieser Seele zu verhindern, sogar zu vernichten? Weiß der abtreibende Mensch etwa, wen GOTT für sich erkannt und wen er nicht erkannt hat – ist er etwa Gesetzgeber und Richter, entscheidet er über Wert und Unwert einer Seele und ihrer Bildung durch GOTT im Mutterleib? – Siehe Jak. 4, 12!
    Hat eine gefallene Menschheit Einblick in das göttliche Geheimnis des Erkennens und des Bildens einer Seele, dass sie es sogar eigenmächtig nach Zeitabläufen (Monaten) festsetzt?! –

    Im Psalm 139, 13-16 schenkt GOTT uns eine Erkenntnis seines Bildens einer Menschen-Seele:

    „Denn du bildetest meine Nieren. Du wobst mich in meiner Mutter Leib.
    Ich preise dich darüber, dass ich auf eine erstaunliche, ausgezeichnete Weise gemacht bin.
    Wunderbar sind deine Werke, und meine Seele weiß es sehr wohl.
    Nicht verborgen war mein Gebein vor dir, als ich gemacht wurde im Verborgenen, gewoben in den Tiefen der Erde. Meine „Urform“ sahen deine Augen.
    (Wörtlich: Mein „Ungeformtes“; gemeint ist der Embryo)
    Und in dein Buch waren sie alle eingeschrieben, die Tage, die gebildet wurden, als noch keiner von ihnen da war.“

    Für die wahrhaftigen Zeugen/Jünger JESU, GOTTES neu geschaffenes Volk, gilt:
    „Oder wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes in euch ist, den ihr von GOTT habt, und dass ihr nicht euch selbst gehört? Denn ihr seid um einen Preis erkauft worden; verherrlicht nun GOTT mit eurem Leib.“ 1. Kor. 6, 19-20

    Der allein wahre und lebendige GOTT, und den er gesandt hat, JESUS CHRISTUS, und der seine wahrhaftigen Zeugen an seiner Statt gesandt hat, wird durch Abtreibung von Menschenseelen nicht verherrlicht.

    Schriftstellen: EBF 1982 KaRo

    • Kritisch werden Bibel und Co. nur, wenn man anfängt, das Geschilderte für bare Münze zu nehmen – und sei es nur, um ein altes Gottesbild aus dem vorderen Orient für wahr zu halten.

    • Es ist schwer, mit Ihrer Art von Glauben umzugehen, denn er zeugt nicht von der Liebe zwischen Gott und seinem Abbild, dem wir dank Jesus als Kirche begegnen können. Würde Gott den Menschen wirklich von seinem Sexualverhalten abhängig machen? Was bedeutet dann der Zustand der Gegenwart unter dem Schutz Gottes? Wer kann der Gegenwart unter dem Schutz Gottes ihren Sohn abgewinnen, ohne die Seele seiner selbst zu verraten? Liebe bringt zum Anfang, was am Ende durch sie im Glauben an Gott geboren wird. Dafür auch nur einer einzigen Frau ihren Körper abzusprechen, indem er den Gesetzen eines Menschen unterworfen wird und nicht der Liebe Gottes, das ist ein absonderlicher Glaube.

      Ist es nicht eher so, dass diese Art von Glauben darauf besteht im Recht zu sein und nicht von Gott abzustammen, der ihn mit Jesus zu neuem Leben erweckte? Die Geburtstage all der Menschen, die sich aufopferten für den Herrn, wo wären sie, wenn nicht in unserer Gegenwart? Als Teil unserer Einheit im Glauben an Gott geben sie uns ihren unverfälschten Glauben im Namen seines Sohnes zurück. So bleiben all die am Leben, die wir an ihrem Glauben erkennen und in seiner Einheit annehmen, wer wir sind.

      Es ist nicht unsere Aufgabe, den Menschen zu seinem Ziel zu führen. Wir sollten jedem Menschen in unserer Mitte einen Platz geben, an dem er Gott mit seiner Liebe dienen kann. Ich hoffe sehr, ich kann Ihnen mit diesen Worten eine Liebe näher bringen, die sich an einem Herz erfüllt, das an Gott glaubt, der meine Seele in ihrer Einheit auf Jesus zurückführt. Ich hoffe, Sie können verstehen, was das bedeutet, denn ohne Jesus gibt es mich nicht, ich wäre einzig die Wunschvorstellung eines Menschen, dem Herz und Seele in ihrer Einheit fehlen.

      • Liebe Roswitha,

        bei Abtreibung geht es nicht um einen reinen Aspekt des Sexualverhaltens. Wir schreiben hier nicht über Homosexualität oder Sex außerhalb der Ehe. Hier sind 2 Leben betroffen.

        Es geht nicht nur um den Körper der Frauen. Es sei denn, man würde einen Embryo als reinen Körperteil definieren. Das aber ist ein Embryo nicht.

        Ich lehne den § 219a ab, weil ich ihn schon vom Grundgedanken her (Werbung) für völlig verfehlt halte. Ich lehne auch den § 218 in der jetzigen Form ab, weil er für mich die Personifizierung des Händewaschen in Unschuld ist. Rechtswidrig, aber straffrei? Das ist einfach absurd und mehr als ein fauler Kompromiss.

        Gneauso lehne ich aber auch die Abtreibung ab, mit der einzigen Ausnahme, wenn Gefahr für das Leben der Mutter besteht. Ich begründe das allerdings nicht mit der Bibel, denn das geht meines Erachtens nicht. Ich begründe das mit dem universalen Menschenrecht, wonach ein Mensch das Recht auf Leben hat. Besonders verwerflich wird es, dass behindertes werdendes Leben sogar noch weniger Schutz hat.

        Ich halte aber das Strafrecht für kein geeignetes Mittel, Abtreibungen zu verhindern. Und ich finde es erbärmlich, hier quasi alles auf die Mütter abzuwälzen, liegt die Schuld doch größtenteils bei anderen, oft bei denen, die nach rechtlich strengen Regeln rufen.

        Wir sind eines der reichsten Länder der Welt. Das Armutsrisiko Nr. 1 bei uns sind allerdings Kinder. Die finanziellen Hilfen sind kaum ausreichend, insbesondere bei Alleinerziehenden. Wir haben bei Bildungschancen eine der größten Selektionen europaweit nach Herkunft der Eltern.

        Und gerade im christlichen Bereich herrscht oft eine üble Doppelmoral. Da werden teilweise ledige Schwangere gemieden, schließlich ist die (angebliche) Sünde ja offensichtlich. Alleinerziehende oder Geschiedene mit Kind teilweise ausgegrenzt. Gerade die, die meinen, bei Abtreibung die Moralkeule schwingen zu müssen, sind oft erbarmungslos, wenn das Kind geboren ist.

        Abtreibung lässt sich nicht mit Gesetzen verhindern. Abtreibung lässt sich nur mit sehr viel gesellschaftlichen Hilfen, finanziell und vor allem menschlich, verhindern. Aber das wäre natürlich für die Moralapostel ein schwerer Weg. Viel einfacher ist es da ja, den Frauen alles zuzuschieben, schließlich hatten sie ja den Sex und die eigenen Hände in Unschuld zu waschen.

        • Sexualität beruht auf den Gegebenheiten und nicht auf persönlichen Ansichten darüber.

          Ausschlag gebend für jede Geburt ist das Herz, denn ohne es findet das Leben keinen Anfang.

          Zwischen Werbung und Information zu unterscheiden erachte ich in diesem Zusammenhang für zwingend.

          Mutter schuldet man der Seele, die sich unter anderem auch am Herz meiner Kinder erhob. Das darf ich schreiben, denn ich bin Mutter. Es war die bisher schwerste Aufgabe in meinem Leben, dieser Kommunikation Stand zu halten, in dem, was aus meinen Kindern hervortrat. Ohne ihren Vater hätte ich dem niemals gerecht werden können. Das bedeutet nicht, dass es die einzige Herausforderung in meinem Leben war, doch es war zweifelsohne die größte.

          Kirchlich gesehen, denn die sollte man beim Thema Abtreibung nicht überhören, ist die Geburt ein existenzielles Ereignis für die ganze Menschheit und nicht bloß für eine Person. Immerhin unterliegt sie auch beim Menschen den Naturgesetzen und die lassen sich nicht täuschen. Sie reagieren ohne zu beurteilen. Deshalb denke ich, es ist müßig von Abtreibung zu sprechen, solange die betreffenden Personen von einer Familienzugehörigkeit durch Gott nicht überzeugt sind, der seine Gegenwart für unsere Kinder immer sichtbarer macht.

          Gründe für eine Abtreibung lassen sich meiner Ansicht nach nur dann leicht finden, wenn sie gewissenlosem Handeln folgen und sich nicht auf das eigene Gewissen zurückführen lassen. Gegen eine Abtreibung plädiert es sich leichter, vor allem dann, wenn das eigene Gewissen dabei keine Erfahrungswerte beisteuern kann.

          Wie sie schon sagen, es gibt unzählige Möglichkeiten, die sich durch die Geburt eröffnen, wenn sie von einer Gemeinschaft getragen ist und nicht auf den Einzelnen abgewälzt wird. Diese Gemeinschaft ist optimalerweise die eigene Familie, doch ist sie das nicht, so sollte eine Wertegesellschaft unserer Größenordnung in der Lage sein, jede Mutter so zu entlasten, dass sie immer und ohne zu zögern, für ihr Kind eintreten kann.

          Diesbezüglich haben alle Behörden und auch die Kirchen in der Vergangenheit kläglich versagt, denn ihnen ging es vorrangig um den Erhalt ihrer Stellung in unserer Gesellschaft. Dabei ließen sie sich ganz offensichtlich von Gedanken leiten, die nichts mit der Würde zu tun hatten, die uns mit Gott seit Anbeginn der Welt verbindet.

  3. Im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch bitte ich nicht von „Mord“ zu sprechen. Ein Mord geschieht aus niedrigen Beweggründen. Ich würde als ehemaliger Wehrdienstverweigerer auch Soldaten nicht als Mörder bezeichnen. Mit unserer Sprache verhindern wir über unseren eigenen ethischen Tellerrand hinaus jegliche Kommunikation. Andererseits ist immer fraglich, ob es über Werte und Normen, wenn nicht sehr schwierig, überhaupt ein sinnvolles Gespräch möglich ist. Sinnvoll ist ein Gespräch dann, wenn man vorher abrüstet und dann danach sieht, wo man mit anderen Schnittmengen hat. Ich unterstelle dabei, dass jemand mit einem Schwangerschaftsabbruch nicht böse ist, sondern einen falschen für mich unethischen Weg beschreitet. Deshalb ist immer die Frage, welcher andere Weg möglich ist.

  4. Abreibung gehört verboten. Was die Regierung da vorhat ist ein Verbrechen! Denn Abtreibung ist nichts anderes als MORD!

    • Abtreibung ist verboten, jedoch in bestimmten Fällen straffrei. Eine Regelung, die bis weit ins konervative Lager geteilt wird und sich nicht nur auf die jetzige Regierung beschränkt.

      Wieso ist es ein Verbrechen, über diese gesetzliche Regelung und die darauf aufbauenden medizinsche Maßnahmen sachlich von Ärzten berichten zu lassen?

      Abtreibung ist kein Mord, weder nach der Bibel (die dieser Bezeichnung schon fast wörtlich widerspricht, denn was Mord ist, ist in der Bibel sehr genau benannt) noch nach dem deutschen Strafrecht.

      Kennst Du das Gebot wider ‚falsch Zeugnis reden‘?

    • Das ist eine pauschale Antwort auf ein Thema, dass sehr differenziert betrachtet unendlich viele Lösungen in seiner Argumentation hervorbringen kann. Ich selbst musste im Alter von 16 Jahren auf die Pille danach zurückgreifen. Ich kann mich heute nicht mehr an Einzelheiten zu diesem Vorfall erinnern, doch nachdem ich die Tabletten eingenommen hatte, wurde ich so depressiv, dass ich mich beinahe umgebracht hätte. Es war bereits an den Gleisen, als ich Gott sei Dank noch rechtzeitig erkannte, dass es in diesem Leben um mich geht und nicht darum, was an mir getan wird oder wurde. Heute bin ich unendlich dankbar für diese Eingebung, denn sie gibt mir die Kraft, die ich immer wieder brauche, um dem zu trotzen, was sich als Leben vor mir auftut, auch wenn ich selbst noch weit davon entfernt bin. Jeder ist seines Glückes Schmied, was im Gegenzug bedeutet, das Werkzeug dieses Schmieds erfüllt seinen Zweck nur dann, wenn auch ich es richtig anwenden kann. Aus diesem Grund erkenne ich meine Abhängigkeit von den Menschen an, die sich auf ein Handwerk verstehen, dem ich einfach nicht gewachsen bin, dessen Ergebnis auf mich jedoch eine direkte oder auch nur indirekte Auswirkung hat. Damit will ich sagen, es ist mir zu einfach ein Verbot für die Abtreibung auszusprechen, denn die Quelle ihres Ursprungs ist so unglaublich tief in uns verwurzelt, auch wenn das nicht jedem gleich bewusst ist. Ich denke, jede Frau muss für sich selbst entscheiden dürfen, ob sie zur Familiengründung berufen ist oder lieber nur für sich selbst die Verantwortung trägt. Egal wie sie sich entscheidet, mit den Konsequenzen daraus ist sie immer selbst konfrontiert, was meist schon schwer genug ist, auch ohne ein Mitspracherecht Dritter.

  5. Ein kurzer Einblick in die Geschichte des Paragrafen, der sicher hilfreich ist. Dazu hier der Link https://www.bpb.de/apuz/290795/kurze-geschichte-des-paragrafen-218-strafgesetzbuch aus der Plattform der Bundeszentrale für politische Bildung. Die Begründungen für die Einführung von 218 und die ihr nachfolgende Entwicklung, war damals wissenschaftlich fundiert und sollte sich im Umgang mit diesem Paragrafen und der weiteren Gesetzgebung niederschlagen. Ich glaube, dass dieser aus einem Glauben heraus entstanden ist, der wissenschaftlich nicht mehr haltbar ist. Ungeborenes Leben kann immer nur auf seine Präexistenz zurückgeführt werden, anders würde es einer Ideologie entspringen, die den Glauben an Gott nicht verifizieren kann. Es bleibt also im Umgang mit der gegenwärtigen Existenz zu bedenken, wodurch sie in ihrer Würde als Mensch einer fundierten, wissenschaftlichen Expertise standhalten kann.

  6. Abschaffung eines unsinnigen Pharagraphen

    „Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) wies darauf hin, dass sich Frauen, die ungewollt schwanger werden, sich in einer äußerst schwierigen Situation befänden. „Sie begegnen oftmals Bevormundung und Vorverurteilung, wo sie dringend Unterstützung und Beratung. bräuchten.“ Dies sehe ich auch so, deshalb hat der Gesetzgeber einem nicht strafbaren Schwangerschaftsabbruch eine solche Beratung vorgelagert und sie muss bescheinigt werden. Natürlich sind Berater*innen beispielsweise der Diakonie oder anderer Stellen, die katholischen Stellen lehnen dies ja ab, erstens keine Gedankenleser und betreiben auch keine Gehirnwäsche. Daher wird es immer Menschen geben, die nur wegen der Beratungsbescheinigung kommen. Die Entscheidung in einer schweren persönlichen Lage und Konfliktsituation zum Schwangerschaftsabbruch muss die betreffende Familie bzw. das Paar oder die betroffene Mutter selbst treffen. Jede und jeder ist für das verantwortlich was er selbst entscheidet. Ich persönlich (aber ich kann als Mann nicht schwanger werden) würde aus ethisch-christlichen Gründen in meinem Lebensbereich einen Schwangerschaftsabbruch immer ablehnen. Diese Vorgeschichte bzw. der Zusammenhang mit der Beratung, die durchaus auch Schwangerschaftsabbruch durch flankierende finanzielle und psychosoziale Hilfen verhindern kann, muss beim Thema mit berücksichtigt werden. Die betreffende Rechtsvorschrift eines Verbotes der Werbung für Schwangerschaftsabbruch ist unsinnig, denn es geht nicht um eine Werbung hierfür, sondern eine ärztliche Beratung. Praktisch bedeutet dies, dass eine Arztpraxis nicht auf ihrer Internetseite aufführen darf, dass hier über das Thema (fachlich und einfühlsam !!!) gesprochen wird. Das Verbot hilft niemand, auch nicht besser mit dem Leben umzugehen. Es gibt ja immer noch die Möglichkeit, ein Kind zur Adoption frei zu geben. Niemand kann mir in all den Jahren, in denen ich mit diesem Thema indirekt auch beruflich zu tun hatte, wirklich sagen, warum dies nicht auch eine sinnvolle Lösung ist. Alleine diese Frage so in den Raum zu stellen, kann großes Befremden schaffen. Warum dies so ist, werde ich wie andere Geheimnisse erst im Himmel erfahren können.

  7. Abtreibung, ein Wort, dessen Inhalt bereits eine bestimmte Haltung hervorruft, die mit Abneigung und Profit einhergeht! Diese beiden Grundhaltungen aus dem Wort herauszunehmen und in der Person zu begründen, die sie hervorrufen, das scheint mir hier sehr wichtig. Dadurch wird eine Diskussionsbasis geschaffen, die ohne Vorurteil arbeiten kann, das bereits von diesem Wort ausgeht.

    Besinnen wir uns auf unsere Fähigkeit als Mensch, den Wert dieses Wortes für uns abzubilden, der in seiner Einheit bereits besteht. Was ruft dieses Wort durch seine Einheit in mir hervor, wenn ich mich damit auseinandersetze, bevor ich an einer Diskussion darüber teilnehme? Frauen und Männer zu Wort kommen lassen, die bereits betroffen von dieser Thematik ihre Erfahrung damit gesammelt haben, wäre das vielleicht eine Hilfe, sie mit dieser Diskussion zu bereichern? Dabei dürfen diese Frauen und Männer weder beurteilt noch in ihrem Wert von der Gesellschaft angezweifelt werden. Ihre Existenz steht für das heutige Gesellschaftsbild und seine bisherige Entwicklungsgrundlage.

    Die sexuelle Freiheit, die jedem Menschen zweifelsohne gegeben ist, die wird immer verbindlicher im Umgang mit der Verantwortung, die damit einhergeht. Stellt mich das ganz persönlich vor ein Problem, so bin ich als Mensch immer selbst mit den Konsequenzen daraus konfrontiert. In diesem Fall ist es eine Gesellschaft, die über ihr Geburtsrecht ganz offen diskutiert und damit die Natur ignoriert, die sich darin bereits zum Ausdruck bringt.

    Das wirft wiederum Fragen auf, die sich konsequenterweise mit dem Thema Mensch, Evolution und Gott/Jesus beschäftigen müssten. Denn was macht mich in Person zu einem Menschen, der sich in seiner Verantwortung durch den Umgang mit dem Geburtsrecht bei vollem Bewusstsein auseinandersetzt?

    Sicher gibt es Situationen im Leben eines Menschen, die ihn in Entscheidungen zwingen, die er selbst vielleicht nicht ohne den Einfluss einer anderen Person auf sein Leben und dessen Lebensraum treffen würde. Es geht in dieser Diskussion also auch um den Missbrauch, einen Missbrauch von Vorgaben, die für jeden Menschen gleich gelten und doch so verschieden wahrgenommen werden. Das ist einer Diskussion würdig, die sich aus der Abtreibung dessen erhebt, die sich erst aus dem bereits vorangegangenen Missbrauch von einem Geburtsrecht ergibt, das in seinen natürlichen Anlagen mit Jesus umgesetzt ist. Wenn also hier, an diesem Ort, über Abtreibung geschrieben wird, so beinhaltet das automatisch den Missbrauch, der im Verantwortungsbereich all derer liegt, die ihrem Menschsein ohne Gott begegnen wollten. Damit verlor Gott seine Bedeutung und wir unser Geburtsrecht, das in seinem ganz persönlichen Anspruch auf Selbstverwirklichung mit Jesus bereits beschlossen war.

    Wer also Abtreibung begeht, muss bei Jesus beginnen, denn in ihm ist das Geburtsrecht der Menschheit verankert, die sich seinem Vater aus Liebe zur Braut anvertraute, bevor diese von ihm schwanger, zur Mutter wurde.

    Es mag sein, dass dies für viele Frauen und Männer unserer Zeit Fragen aufwirft, die letztendlich das Bewusstsein für die Würde betreffen. Diese Würde der Person wird mir erst durch Jesus täglich bewusster, der ihr in seinem Anspruch an sie zu neuem Leben verhilft. Ich hoffe sehr, ich kann mit diesem Beitrag eine Grundhaltung für die weitere Diskussion beitragen, mit der jede*r, der sich ernsthaft daran beteiligen will, an seinen eigenen Vorstellungen von Mensch zu Mensch arbeiten kann.

  8. „Die bayerische Familienministerin Carolina Trautner (CSU) hat den Gesetzentwurf der Ampel-Koalition zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche als überstürzt kritisiert und eine breite gesellschaftliche Debatte angemahnt. “

    Frau Trautner hatte in 16 Jahren Regierungsverantwortung im Bund reichlich Zeit, diese Debatte zu starten. Und jetzt plötzlich findet sie das notwendig?

    Wie sieht es denn die Bevölkerung: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_83306914/informationen-zu-abtreibungen-mehrheit-der-deutschen-wuerde-verbot-kippen.html

  9. Allerhöchste Zeit, dass dieser Paragraph abgeschafft wird.

    Denn es geht nicht um Werbung. Schon diese Bezeichung ist irreführend. Es geht um sachliche Informationen zu Abtreibung durch Ärzte.

    Jede private Person und Institution darf derartige Informationen ins Internet stellen. Nur die Ärzte selbst nicht? Das ist absurd.

    Duch die Streichung dieses Paragraphen ändert sich nichts an der Abtreibungsregelung an sich. Das ist sicherlich der nächste Punkt, den die Koalition aufgreifen muss. Denn die jetzige Regelung ist meines Erachtens unhaltbar. Sie ist ein absurder Kompromiss zwischen Abtreibungsbefürwortern und -gegnern zu Lasten der Frauen. „Rechtswidrig, aber zulässig…“, wer kommt bei etwas, um es um die Frage des menschlichen Lebens geht, auf so etwas irrsinniges.

    Entweder etwas ist verboten, dann muss es das auch sein oder etwas ist erlaubt, dann muss man das auch so nennen.

    Die jetzige Regelung führt dazu, dass etwas, was faktisch erlaubt ist, in manchen Regionen kaum noch möglich ist. Und das die Ausbildung der Ärzte in diesem Bereich mangelhaft ist, was zur Gefährdung der Frauen führt.

    Es gibt einen gesellschaftlichen Kompromiss, wann eine Abtreibung möglich ist. Das ist dann auch so gesetzlich zu regeln.

    Wobei ich diese Regelung hinsichtlich behinderte Menschen für verfassungswidrig und menschenrechtswidrig halte.

    @Karel: Die Bibel erlaubt Abtreibungen. In ihr steht quasi ‚mein Bauch gehört mir‘. Bibeltreue Christen müssten eigentlich für das Recht auf Abtreibung eintreten, wenn sie die Bibel wirklich ernst nehmen.

    Die Bibel kennt auf Tötung eines Menschen 2 Strafen: Bei Vorsatz Todesstrafe, bei Fahrlässigkeit Verbannung. Das findest Du bei Mose (Exodus 21) bei der Auflistung der Strafen von Vergehen/Verbrechen. In chrisliche testament gibt es bezüglich werdenden menschlichen Lebens keien andere Regelung, das Thema kommt schlicht nicht vor mit der Ausnahme, dass Jesus das mosaische Gesetz ausdrücklich bestätigt hat (kein Jota des Gesetzes …).

    Die Strafe bei Tötung eines ungeborenen Lebens ist hingegen nur eine Geldentschädigung an die Eltern für deren Schaden. Es ist also keine Tötung eines Menschen sondern werdendes Leben wird als Besitz der Eltern angesehen.

    Natürlich kann man die Bibel verdrehen, wenn einem der Inhalt nicht passt. Es ändert nichts an dem, was dort jeder nachlesen kann.

  10. Sollte man für Sünde werben? –
    Jedes autonome, eigenwillige Vergießen von Menschenblut durch Menschen, im Morden, Töten, Verletzen des seelischen Körpers, Abtreiben aus dem Mutterleib (sogenannter Schwangerschaftsabbruch) ist Sünde, da es entgegen dem WORT GOTTES, seinem Willen und Geboten und seines heiligen, unauflöslichen Gesetzes geschieht. Mt. 5, 17-20
    Zudem dokumentiert es Erkenntnislosigkeit des Evangeliums GOTTES, des Namens JESUS CHRISTUS, des heiligen Gottes-Lammes, des Blutes seiner Seele. Denn die Seele, der „innere Mensch“, ist im Blut: „Der Odem GOTTES, das Leben“! Damit hat der „Sohn des Menschen“, JESUS, die Sünde aller Menschen „bezahlt“, auch derer, die abgetrieben haben – aus welchen Gründen auch immer – denn GOTT allein ist der Herzenskenner jedes Menschen; und seine barmherzige Gnade, Vergebungs- und Errettungsbereitschaft streckt sich besonders nach verlorenen Sündern aus, zur Erlösung und Neuwerdung, aber auch, dass sie fortan nicht mehr sündigen!

    Der HERR JESUS sagt, dass „Morden“ schon ein böser Vorsatz des Herzens ist: „Denn aus dem Herzen kommen hervor böse Gedanken:
    Mord, Ehebruch, Unzucht, Dieberei, falsche Zeugnisse, Lästerungen…“ Mt. 15, 19

    Morden – Töten
    Es steht geschrieben: „Du sollst nicht morden!“ 2. Mo. 20, 13/Mt. 5, 21 Siehe auch: 1. Tim. 1, 8-11 !
    Wo gemäß den heiligen Schriften „Morden“ nicht zutrifft, handelt es sich um Tötung von Menschen. (Siehe mosaische Gesetz!)

    Direkt zu Anfang bezeugt die heilige Schrift aus 1. Mo. 4, 10 deutlich den Schrei vergossenen Menschenblutes: „Was hast du getan! Horch die Stimme des Blutes deines Bruders, das zu mir schreit vom Erdboden her!“ 1. Mo. 4, 10
    Das Blut (Seele) des ermordeten Abel schreit zu GOTT, klagt seinen Mörder Kain an!

    GOTTES WORT bezeugt:
    „Und wahrlich, euer Blut, nach euren Seelen, werde ich fordern (rächen); von der Hand jedes Tieres werde ich es fordern, und von der Hand des Menschen, von der Hand eines jeden, seines Bruders, werde ich die Seele des Menschen fordern. Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bilde GOTTES hat er den Menschen gemacht.“ 1. Mo. 9, 5-6
    Daraus können wir ersehen, wie wichtig das „Wort vom Kreuz“ ist, das Gottesgeschenk des Glaubens an den Namen und das Blut JESU CHRISTI, das Evangelium GOTTES !
    GOTT sei Dank, dass das Blut unseres Mittlers JESUS besser redet als das Blut Abels (siehe Hebr. 12, 24!).

    In dem Artikel wird u.a. vom „Schutz des ungeborenen Lebens“ geschrieben, aber für den „Abbruch des ungeborenen Lebens“ wählt man lieber die verharmlosende Bezeichnung „Schwangerschaftsabbruch“ – welch ein Widerspruch!

    Nur der das Leben gibt, hat das alleinige Recht es auch zu nehmen: GOTT ! 5. Mo. 32, 39

    Schriftstellen: EBF 1982 und KAT Erste und Zweite Buch Mose

    KaRo

  11. Abtreibung im Falle einer Vergewaltigung oder dergl. ist, nach entspr. Beratung, absolut befürwortbar. Alle anderen Abtreibungsgründe müssen gründlich überprüft werden und nur in besonderen Fällen einsehbar. Aber Werbung für Abtreibung allgemein ist verwerflich und darf nicht legal werden …

          • Frau Steffens: Dass die neue Bundesregierung die historische Chance zu einer neuen säkularen Rechtspolitik ergreifen werde. In Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht bedeutet das, dass auch Paragraph 218, der den Schwangerschaftsabbruch grundsächlich als kriminelle Handlung ausweist, der nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt, abgeschafft werden muss – sei es durch ein gerichtliches Verfahren oder durch eine Initiative der neuen Bundesregierung.

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