Die frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, muss wegen ihrer Alkoholfahrt für zehn Monate bis zwölf Monate auf den Führerschein verzichten.
Außerdem müsse sie eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft Hannover am Donnerstag mit. Da die Theologin einen entsprechenden Strafbefehl akzeptiert habe, brauche sie nicht vor Gericht zu erscheinen.
Käßmann war am Abend des 20. Februars von der Polizei mit dem Auto gestoppt worden, nachdem sie eine rote Ampel missachtet hatte. Ein Blutalkoholtest erbrachte 1,54 Promille. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg erhalten Autofahrer ab 1,1 Promille Alkohol im Blut sieben Punkte im Verkehrszentralregister.
Käßmann trat am 24. Februar als hannoversche Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzende zurück. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft in Lüneburg, wie die Informationen an die Medien gelangten.
(Quelle: epd)