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Arbeitsrecht: Diakonie-Beschäftigte bitten Berliner Bischof Dröge um Hilfe

Nach der Absage vereinbarter Verbesserungen für die rund 3.500 Beschäftigten der Diakoniestationen in Berlin und Brandenburg haben Mitarbeitervertreter den Berliner Bischof Markus Dröge um Hilfe gebeten.

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 Dass eine kirchenrechtlich verbindliche Schlichtung nicht umgesetzt werde, sei ein in seiner Tragweite «bundesweit einmaliger Vorgang», heißt es in einem offenen Brief an den Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der am Montag in Berlin verbreitet wurde.

 «Wir erwarten von Ihnen, dass Sie dafür sorgen, dass die Regeln, die die Kirche sich selbst und ihrer Diakonie im Arbeitsrechtregelungsgesetz und in der Arbeitsrechtregelungsordnung gegeben hat, eingehalten werden», schreiben die Mitarbeitervertretungen. Sollten diese Regeln nicht eingehalten werden, müsse der Abschluss von Tarifverträgen für die Diakonie-Beschäftigten auf die Tagesordnung. Damit würden die Mitarbeitervertreter den kirchliche Sonderweg beim Arbeitsrecht infrage stellen und Tarifverträge, wie sie im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft üblich sind, fordern.

 Der Diakonische Rat als Aufsichtsgremium der Diakonie hatte am vergangen Mittwoch den Schlichterspruch von 2010 gekippt, weil dadurch den Einrichtungen «dramatische wirtschaftliche und existenzielle Konsequenzen» drohten. Mit dem aktuellen Beschluss verlasse der Diakonische Rat bewusst den Dritten Weg im kirchlichen Arbeitsrecht, heißt es in dem offenen Brief.

 Dem Schlichtungsergebnis vom November zufolge sollten die Beschäftigten der Diakoniestationen ab Januar 2,75 Prozent mehr Lohn erhalten. Ab Juli sollte zudem eine vor mehr als zehn Jahren eingeführte Sonderregelung mit schlechteren Arbeitsbedingungen aufgehoben und wieder das reguläre Diakonie-Arbeitsrecht eingeführt werden. Die Löhne liegen nach Angaben der Mitarbeitervertretungen zwischen zwölf und 25 Prozent unter denen anderer Diakonie-Einrichtungen.

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(Quelle: epd)

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