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Bundesrat billigt bessere Beratung bei Spätabtreibungen

Der Bundesrat hat die Neuregelung zur besseren Beratung bei Spätabtreibungen passieren lassen.

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Die Länderkammer erhob am Freitag keine Einwände gegen den im Mai vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf. Künftig gilt damit eine Beratungspflicht für Ärzte und eine dreitägige Bedenkzeit zwischen der Diagnose und der ärztlichen Indikation.

  Schwangere können die Beratung ablehnen, Ärzten droht jedoch ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, wenn sie ihrer Pflicht zur Beratung nicht nachkommen. Die Regelung gilt für Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche, sofern nicht Leben oder Gesundheit der Schwangeren in Gefahr sind.

  Der Bundestag hatte jahrelang um die Frage gerungen, wie Frauen besser geholfen werden kann, die möglicherweise ein behindertes Kind erwarten. Im Bundestag stimmten mehr als die Hälfte der Abgeordneten schließlich für einen fraktionsübergreifenden Kompromissantrag. Ein konkurrierender Gesetzentwurf von SPD-Frauenpolitikerinnen, die eine vorgeschriebene Bedenkzeit und ein Bußgeld für Ärzte bei Verstößen gegen die Beratungspflicht ablehnten, fand keine Mehrheit. Die Linksfraktion hatte Gesetzesregelungen als Angriff auf den Abtreibungsparagrafen 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen abgelehnt.

(Quelle: epd)

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