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Bundesverfassungsgericht: Bekräftigung des Adoptionsrechts von Homosexuellen – Zustimmung bei SPD, FDP und Grünen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Lesben und Schwulen bei Kindesadoptionen bekräftigt. Die Richter sehen im Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Eltern keinen Verstoß gegen das Grundgesetz und wiesen eine Richtervorlage des Amtsgerichts Schweinfurt zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Stiefkindadoption für eingetragene Lebenspartner zurück, heißt es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

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Die Entscheidung wurde von SPD, FDP und Grünen sowie vom Lesben- und Schwulenverband begrüßt.

Die im Grundgesetz geschützte Elternstellung zu einem Kind werde nicht allein durch die biologische Abstammung, sondern auch durch rechtliche, soziale und familiäre Gründe vermittelt, argumentierten die Richter. Soziale und leibliche Elternschaften seien gleichberechtigt zu betrachten. Die leibliche Elternschaft nehme gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären Elternschaft keine Vorrangstellung ein. Die Richter weisen in ihrem Urteil auf den gesellschaftlichen Wandel des Rechtsverständnisses von Elternschaft hin.

Das Amtsgericht Schweinfurt hatte durch eine sogenannte Richtervorlage die Adoption eines Kindes durch die Lebenspartnerin der Mutter verhindern wollen, obwohl das Jugendamt und der leibliche Vater in die Adoption eingewilligt hatten. Für das Amtsgericht ist das Gesetz zu eingetragenen Lebenspartnerschaften verfassungswidrig, weil es den Lebenspartner dem leiblichen Elternteil des Kindes gleichstelle.

Bisher ist für homosexuelle Paare nur eine Stiefkind-Adoption möglich. Wenn ein Lebenspartner ein Kind aus einer vorherigen Beziehung hat, kann der neue Partner dieses Kind adoptieren.

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Der Schwulen- und Lesbenverband begrüßte die Entscheidung. Auch die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sieht die Rechte von Homosexuellen in Lebenspartnerschaften bekräftigt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei wichtig für die aktuelle Diskussion über ein gemeinsames Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Sie forderte CDU und CSU auf, «die gesellschaftlichen Realitäten endlich anzuerkennen und ihren Widerstand gegen ein volles Adoptionsrecht von Lebenspartnern aufzugeben.»

Die Entscheidung setze ein klares Signal gegen jede Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Familien, erklärte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck. Karlsruhe habe die Gleichrangigkeit der rechtlichen und sozial-familiären Elternschaft gegenüber der leiblichen Elternschaft betont. Eingetragene Lebenspartnerschaften sollten nun auch das gemeinschaftliche
Adoptionsrecht erhalten, forderte Beck.

Der Beauftragte für Lesben und Schwule der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Kahrs, sagte, das Kernelement von Elternschaft sei die soziale Beziehung zwischen Kind und Eltern. Diese Beziehung habe nichts mit der sexuellen Identität der Eltern oder Adoptionswilligen zu tun. Der vollen Gleichstellung beim Adoptionsrecht stünden damit keine verfassungsmäßigen Gründe mehr entgegen.

(Quelle: epd)

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