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Ethik-Komission: Was dürfen selbstfahrende Autos auf deutschen Straßen?

Weder Utopie, noch Science Fiction: selbstfahrende Autos mit eingezogenen Lenkrädern werden schon heute auf einer Strecke der A9 in Bayern getestet. In Berlin macht sich die Politik derweil Gedanken, wie diese Autos künftig unterwegs sein dürfen.

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Automatisiertes Fahren auf deutschen Straßen soll nach dem Abschlussbericht der von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingesetzten Ethik-Kommission grundsätzlich möglich sein. Allerdings würden hinsichtlich Sicherheit, menschlicher Würde, persönlicher Entscheidungsfreiheit und Datenautonomie besondere Anforderungen gestellt, sagte der Leiter der Ethik-Kommission, der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio, am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung des Berichts.

Die 14-köpfige Kommission hat darin Leitlinien in Form von 20 Thesen zum automatisierten und vernetzten Fahren formuliert. Dem Ende September 2016 gebildeten Gremium gehörten neben Juristen, Ingenieuren und Vertretern von VW, Daimler und dem ADAC unter anderem auch ein Philosoph, ein Theologe und ein Verbraucherschützer an. Teil der Arbeit des Gremiums war auch eine Praxisfahrt mit Versuchsfahrzeugen verschiedener Hersteller.

Die Ethik-Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass das automatisierte und vernetzte Fahren sogar ethisch geboten sei, «wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer». In Gefahrensituationen müsse der Schutz menschlichen Lebens immer Vorrang haben, etwa gegenüber möglichen Sach- oder Tierschäden. Bei unausweichlichen Unfallsituationen dürfe es keine Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution geben. Das müsse Leitlinie für die Programmierer sein, sagte Di Fabio.

Mit Blick auf Haftungsfragen hieß es, «in jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer». Wer fährt, müsse dokumentiert und gespeichert werden. Angesichts der zu erwartenden riesigen Datenmenge forderte Di Fabio einen «neue Transparenz». Dies sei nötig, damit Fahrer selbst über Weitergabe und Verwendung der Fahrzeugdaten entscheiden können.

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Bundesverkehrsminister Dobrindt erklärte, die Ethik-Kommission habe absolute Pionierarbeit geleistet und die weltweit ersten Leitlinien für automatisiertes Fahren entwickelt. Der Bericht stelle nach der technischen Entwicklungsarbeit und dem Ende März verabschiedeten Gesetz zum automatisierten und vernetzten Fahren die dritte Säule im Entwicklungsprozess dar, so Dobrindt.

Di Fabio betonte, der Kommission sei es nur möglich gewesen, den heutigen Stand der Technik zu bewerten. Allerdings unterliege die Entwicklung rasanten Veränderungen. Die 20 Thesen sollten deshalb eine Diskussionsgrundlage sein. Die Kommission sei bei vielen Punkten ambivalent gewesen und habe häufig «mit entschiedenen Sowohl-als-auch» argumentiert. Klar sei aber, wenn die neue Technik mehr Verkehrssicherheit verspreche, dann müsse Politik eine positive Grundentscheidung treffen. Priorität müsse die möglichst vollständige Vermeidung von Unfällen haben. Zugleich betonte Di Fabio, bestimmte Grenzsituationen seien nicht programmierbar.

Mit dem Gesetz zum automatisierten und vernetzten Fahren, das am Mittwoch in Kraft treten soll, regelt der Gesetzgeber das automatisierte Fahren auf Deutschlands Straßen. Grundlage ist eine Anpassung des Straßenverkehrsrechts. Demnach darf künftig der Computer teilweise die Fahrzeugsteuerung übernehmen. Die letzte Verantwortung bleibt aber beim Menschen.

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