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Eva Herman gewinnt gegen Axel-Springer-Verlag

Die Fernsehmoderatorin Eva Herman hat auch im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag gewonnen.

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Das Oberlandesgericht Köln teilte am Dienstag mit, der Verlag dürfte künftig ein falsches Zitat Hermans zur Rolle der Mutter im Nationalsozialismus nicht weiter verbreiten. Wegen einer «schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung» muss Springer

Herman außerdem eine Entschädigung von 25.000 Euro zahlen. Das Landgericht Köln hatte Herman bereits im Januar recht gegeben. (AZ.: OLG Köln 15 U 37/09)

  Das «Hamburger Abendblatt» hatte am 7. September 2007 geschrieben, Herman habe bei der Vorstellung ihres Buchs «Das Prinzip Arche Noah» gesagt, in der NS-Zeit «sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter». Die Kölner Richter urteilten, das Zitat sei Herman in den Mund gelegt worden und entspreche nicht den tatsächlichen Äußerungen der Moderatorin während der Pressekonferenz. Es habe sich um eine Interpretation der tatsächlichen, mehrdeutigen Äußerungen gehandelt, was im Artikel nicht deutlich gemacht worden sei.

  Das Falschzitat habe Herman in ihrer sozialen Wertgeltung massiv beeinträchtigt und herabgewürdigt, so das Gericht. Aufgrund ihrer Vorbildfunktion als Nachrichtensprecherin wiege dies besonders schwer. Der Springer-Verlag sei allerdings nicht allein für die Medienkampagne verantwortlich, die Herman im Anschluss an die Buchvorstellung ihre Anstellung beim NDR gekostet habe. Bei der Bemessung der Entschädigung wurde diese daher nicht berücksichtigt.

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  Springer wollte sich zu dem Urteil noch nicht äußern. Man warte auf die schriftliche Begründung des Gerichts, sagte Konzernsprecher Christian Garrels dem epd. Der Senat des OLG ließ keine Revision zu. Der Verlag kann allerdings Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben. 

(Quelle: epd)

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