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Gericht: Apotheker darf Verkauf der „Pille danach“ verweigern

Die Berliner Apothekerkammer hat den Apotheker und gläubigen Katholiken Andreas K. verklagt, weil dieser sich weigerte, die „Pille danach“ zu verkaufen. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass diese Weigerung aus Gewissensgründen rechtens war. Das berichtet die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International auf ihrer Webseite.

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Andreas K., der mittlerweile pensioniert ist, warb in seiner Apotheke auf vielerlei Weise für das Leben. Beispielsweise steckte er Zettel in Kondompackungen, in denen er die Käuferinnen und Käufer dazu anhielt, sich für eine „grundsätzliche Offenheit und Bereitschaft, Kinder zu bekommen“ einzusetzen. Einmal soll er die auf dem Rezept aufgedruckte Adresse einer Patientin gebraucht haben, um ihr ein Schreiben nach Hause zu schicken. Außerdem lagerte und verkaufte er keine „Pille danach“. Das alles warf im die Apothekerkammer in der Anklage vor, wie die Deutsche Apotheker Zeitung auf ihrer Internetseite schreibt.

Das Gericht gab Andreas K. nun recht. Nach Angaben von ADF International stellte es fest, dass der Apotheker seine Berufspflicht nicht vernachlässigt und ein Recht auf Gewissensfreiheit habe. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht Apothekern bestätigt, nach ihrem Gewissen handeln zu dürfen. (nate)

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