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Gerichtsurteil: Diakonisches Werk darf über Ausschluss der Treberhilfe abstimmen

Die in die Kritik geratene Berliner Treberhilfe ist vor Gericht mit dem Bestreben gescheitert, ihren möglichen Ausschluss aus der Diakonie zu verhindern.

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 Das Berliner Landgericht hob am Donnerstag eine von der Treberhilfe gGmbH am 11. Juni erwirkte einstweilige Verfügung auf, die dem Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz eine Abstimmung über den Ausschluss der Treberhilfe aus dem Dachverband untersagt hatte.

 Das Gericht sah es als nicht gerechtfertigt an, schon vor Zusammentreffen der für Donnerstagnachmittag geplanten Diakonie-Mitgliederversammlung auf deren Meinungsbildung einzuwirken. Die Treberhilfe müsse zunächst hinnehmen, was in der Mitgliederversammlung des Diakonischen Werkes beschlossen wird, und könne gegebenenfalls dann dagegen vorgehen. Gegen die einstweilige Verfügung hatte die Diakonie Widerspruch eingelegt.

 Die Diakonie begründete ihren Widerspruch mit den nach wie vor unveränderten Gesellschafterverhältnissen in der Treberhilfe. Die Anteile würden jeweils zu 50 Prozent vom Ex-Geschäftsführer Hans Harald Ehlert und dem Verein der Treberhilfe gehalten. Die eingesetzte Treuhandgesellschaft sei wiederum an die Weisungen der Gesellschafter gebunden.

 Das Diakonische Werk wirft der Treberhilfe gGmbH unter anderem vor, gegen die in der Satzung des Dachverbandes festgelegten Grundsätze diakonischen Handelns verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue gegen Ehlert. Hintergrund sind Berichte über seinen aufwendigen Lebensstil. Laut Treberhilfe liegen die vom Diakonischen Werk vorgebrachten Ausschlussgründe inzwischen nicht mehr vor. Vielmehr handele die neue Geschäftsführung durchaus «dem diakonischen Auftrag» entsprechend.

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(Quelle: epd)

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