Kinderlärm muss in Berlin künftig grundsätzlich geduldet werden. Mit einer am Mittwoch in Kraft tretenden Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes sollen von Kindern verursachte Geräusche in Zukunft «auch juristisch als sozial adäquat und damitzumutbar» beurteilt werden, erklärte Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Dienstag.
Damit sei Berlin das erste Bundesland, das «eine Privilegierung von Geräuschen, die von Kindern ausgehen, in das Landesrecht aufnimmt».
In der Vergangenheit hatte der Lärm von Kindereinrichtungen und Spielplätzen wiederholt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. So schloss beispielsweise in Berlin-Friedenau im November 2008 nach einer erfolgreichen Klage von Nachbarn eine in einer Ladenwohnung untergebrachte Kindertagesstättte.
Nach der Gesetzesänderung müssen «selbst störende Geräusche von Kindern» jetzt grundsätzlich als zumutbar von der Nachbarschaft hingenommen werden, «wenn sie der kindlichen Entfaltung und kindgerechten Entwicklungsmöglichkeiten dienen». Dabei sei aber zu berücksichtigen, «dass der damit gesicherte Freiraum auch die berechtigten Interessen anderer Menschen respektieren muss», erläuterte Lompscher. Zudem müssten Kinder lernen, «auf die Bedürfnisse ihres Umfeldes Rücksicht zu nehmen».
(Quelle: epd)