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Hilfswerke warnen: Keine übereilten Adoptionen aus Haiti

Nach dem Erdbeben in Haiti warnen Kinderhilfswerke vor übereilten Auslandsadoptionen im Chaos der Katastrophe.

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 Haitianische Kinder, die von ihren Eltern getrennt wurden, dürften nicht automatisch zu Waisen erklärt und zur Adoption freigegeben werden, erklärte die Organisation «Save the Children» am Donnerstag in Berlin. Die Grundsätze der Haager Konvention müssten in jedem Fall eingehalten werden, um die Rechte der Kinder zu wahren und sie vor Menschenhandel zu schützen.

 Zunächst müsse zweifelsfrei geklärt sein, ob Eltern oder andere Verwandte noch lebten. Nach Katastrophen wie dem Erdbeben in Haiti könne dies mehrere Monate, in Einzelfällen sogar Jahre dauern. Nach offiziellen Statistiken wurden 2006 etwa 1.400 haitianische Kinder an Adoptiveltern im Ausland vermittelt, doppelt so viele wie zwei Jahre davor.

 Bereits vor der Katastrophe waren in Haiti laut UNICEF 50.000 Kinder in Waisenhäusern untergebracht. Viele dieser Mädchen und Jungen seien jedoch keine Waisen, sondern von ihren Eltern dorthin gebracht worden, weil sie nicht für sie sorgen könnten, teilte das UN-Kinderhilfswerk mit.

 Laut UNICEF schlagen sich Tausende Kinder im Erdbebengebiet allein durch. Viele Hilfswerke, darunter auch die Kindernothilfe, richten Kinderzentren ein, wo die Jungen und Mädchen Schutz und Hilfe finden. Zugleich gibt es erste Telefonhotlines, um Angehörige der Kinder zu finden.

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 Auch World Vision appellierte an die haitianische Regierung, vorübergehend keine neuen Adoptionen von Kindern innerhalb und außerhalb des Landes freizugeben. «Natürlich möchten jetzt viele spontan die Kinder aus der Not retten, aber überhastete Adoptionen bergen die Gefahr, dass Kinder voreilig aus ihrem Kulturkreis gerissen und von ihren Familien getrennt werden», sagt Marwin Meier, World Vision-Mitarbeiter in Port-au-Prince. Bereits beschlossene Adoptionen könnten dagegen vollzogen werden.

 Die Haager Konvention von 1993 und wurde inzwischen von mehr als 70 Staaten ratifiziert. In Deutschland gelten die Regelungen seit März 2002. Der Konvention zufolge soll das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Die Rechte noch lebender leiblicher Eltern müssen geachtet werden. Adoptionen sollen nur über anerkannte Vermittlungsstellen erfolgen.

(Quelle: epd)

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