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Kinder- und Jugendarbeit: Landeskirche verlangt erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von Mitarbeitern

Pastoren und kirchliche Mitarbeiter müssen in der nordelbischen Kirche künftig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn sie in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind.

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 Die Kirche ziehe damit die Konsequenz aus Fällen von sexuellem Missbrauch, sagte Bischof Gerhard Ulrich am Donnerstag vor der in Rendsburg tagenden Synode der Landeskirche. Sexualisierte Gewalt sei aber «kein flächendeckendes Phänomen in Nordelbien», betonte der Bischof.

 Ab dem 1. Mai muss bundesweit jeder, der mit Minderjährigen arbeitet, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch geringfügige Strafen sind dort erfasst. Damit will die Bundesregierung den Missbrauch eindämmen. Täter müssten «mit allen Mitteln und in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft zur Verantwortung gezogen werden», sagte Ulrich vor den 140 Kirchenparlamentariern aus Hamburg und Schleswig-Holstein zum Auftakt der dreitägigen Synodensitzung.

 In der Landeskirche hatte jüngst der Fall des Ahrensburger Pastors Dieter K. für Schlagzeilen gesorgt. Er soll Ende der 70er bis Mitte der 80er Jahre mehrere Jugendliche missbraucht haben, darunter auch seine Stiefsöhne. Er hatte die Vorwürfe bereits 1999 gegenüber seiner dienstvorgesetzten Pröpstin eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft habe jüngst mitgeteilt, dass alle bekannten Vorfälle in Ahrensburg strafrechtlich verjährt sind, sagte der Bischof. Die disziplinarrechtlichen Ermittlungen werden aber vom Kirchenamt vorangetrieben.

(Quelle: epd)

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