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Kinderpornographie: Köhler unterschreibt umstrittenes Internet-Sperrgesetz

Bundespräsident Horst Köhler hat am Mittwoch das umstrittene Internet-Sperrgesetz unterzeichnet. Es kann damit in Kraft treten, obwohl die schwarz-gelbe Koalition in der Zwischenzeit auf Distanz zu dem von der großen Koalition verabschiedeten Gesetz gegangen ist. Mit dem Gesetz sollen kinderpornographische Seiten im Internet gesperrt werden.

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 Dem Bundespräsidialamt zufolge bestanden keine verfassungsrechtlichen Bedenken, die Köhler an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar nunmehr «auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes» Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpfe.

 Nach dem Gesetz soll das Bundeskriminalamt eine Sperrliste für Internetseiten mit Kinderpornografie erstellen. Wenn Nutzer diese Seiten aufrufen wollen, erscheint ein Stoppschild. Internet-Nutzer hatten das Gesetz heftig kritisiert, weil sie den Einstieg in eine weitergehende Zensur befürchten. Der Petitionsausschuss des Bundestags wird sich demnächst mit einer Petition gegen das Gesetz befassen.

 Die schwarz-gelbe Koalition verständigte sich im Koalitionsvertrag darauf, dass kinderpornographische Seiten schnellstmöglich gelöscht statt gesperrt werden müssten. «Wir werden daher zunächst für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht sperren», heißt es in der Vereinbarung. Das Bundespräsidialamt forderte daraufhin von der Bundesregierung ergänzende Informationen zu dem Gesetz.

 Nach einem bislang nicht dementierten Bericht von «Spiegel online» kündigte die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme vom 4. Februar eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet an. Bis dahin würden Zugangssperren nicht vorgenommen.

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(Quelle: epd)

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