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Kinderrechte: 30 Jahre und noch immer nicht im Grundgesetz

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte (20. November) fordert der Bundesverband Kinderhospiz: Kinderrechte müssen endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden. Familien mit todkranken Kindern seien überfordert.

Seit mehr als 30 Jahren gibt es die UN-Kinderrechtskonvention und genauso lange wird darüber verhandelt, ob die Kinderrechte ins Grundgesetz gehören oder nicht. Für Sabine Kraft, die Geschäftsführerin des Dachverbands der deutschen Kinderhospizeinrichtungen, ist das völlig unverständlich. „Kinder sind unsere Zukunft. Wir haben als Gesellschaft eine besondere Verpflichtung, ihnen ein bestmögliches Leben zu gewährleisten. Das gilt in besonderem Maße für Kinder, die schwerkrank sind und deshalb nicht voll am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“

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Die personellen Engpässe in der Pflegeversorgung sieht Kraft besonders kritisch. Junge Patienten hätten im Vergleich zu älteren Kranken andere Bedürfnisse und bräuchten deshalb einen anderen Personalschlüssel. Der Bundesverband Kinderhospiz betreut viele Familien, bei denen die Eltern schon seit Jahren keinerlei Hilfen durch einen Pflegedienst bekommen können und so gezwungen sind, sich permanent selbst zu überfordern.

Die besondere Fürsorge und Förderung, die in den Rechten für Kinder ausdrücklich formuliert ist, wird in Bezug auf lebensverkürzend erkrankte Kinder laut Kraft noch längst nicht genug umgesetzt. „Der einzige Weg hierfür lautet: Kinderrechte ins Grundgesetz, und Kinderbedürfnisse wie Chancengleichheit auf die politischen Tagesordnungen!“

In Deutschland gibt es rund 50.000 Kinder und Jugendliche, die lebensverkürzend erkrankt
sind. Für sie und ihre Familien setzt sich der Bundesverband Kinderhospiz ein, um sie aus
dem sozialen Abseits zurück in die Mitte der Gesellschaft zu holen.

Link: Hier geht es zur Webseite des Bundesverbands Kinderhospiz und hier finden Sie die UN-Kinderrechtskonvention.

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3 Kommentare

  1. Kinderrechte sind Menschen, für sie gelten also Sale Rechte des Grundgesetzes, Die UN-Kinderrechtskonvention hat diesbezüglich auch nie eine Änderung von Deutschland gefordert. Die Gefahr durch separate „Kinderrechten“ ist weitaus größer als deren Vorteil, bekommt doch der Staat ein Zugriffsrecht auf Kinder von Verfassungsrang und das vom Grundgesetz in Artikel 6 garantierte Grundrecht und die Grundpflicht der Eltern für ihre Kinder würde zwangsläufig beschnitten. Anschauung dafür liefert uns Norwegens „Barnevernet“ („Kinderschutz“)-Behörde, das ist zwar ein Extrembeispiel, das kann niemand wollen, der das Kindeswohl ernst nimmt.
    Ein völlig anderes Thema ist der Missstand, dass Eltern mit sterbenskranken Kindern viel zu viel allein gelassen sind. Hier ist tatsächlich Abhilfe dringend vonnöten. Die muss passieren, indem vorhandene Gesetze besser umgesetzt und vor allem neue Verordnungen erlassen werden müssen, die diesen Eltern eine viel bessere Unterstützung zukommen lassen als bisher.
    Für die konkrete Not wären solche Maßnahmen viel wirksamer als eine Verfassungsänderung.

  2. Schon merkwürdig, Kinder sind doch auch Menschen und somit sind eigentlich alle notwendigen Rechte schon da.
    Wenn noch etwas fehlt, dann liegt es nicht am Grundgesetz, sondern am Gesetzgeber, also den Abgeordneten im Bundestag.

    Deshalb hakte ich nichts von drv Forderung, sie führt schlimmstenfalls dazu das zum Beispiel die Rechte der Eltern beschnitten werden, was fatal wäre.

  3. So sehr ich das Anliegen teile, die Situation vieler Kinder zu verbessern, kann ich doch nur sagen, Kinderrechte gehören nicht ins Grundgesetz und würden dort auch genau gar nichts bewirken. Die Situation der Kinder wird juristisch auf Gesetzesebene verbessert werden müssen. Die Situation der kranken und von Millionen materiell armer Kinder wahrscheinlich durch Gesetze im Sozialgesetzbuch. Und auch dann wird sich nur was ändern, wenn dafür Gelder fliessen. Und das alles geschieht nur, wenn ein politischer (!) Wille da ist. So weit, so traurig.

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